Sie profitieren, wie sehr viele Unternehmen, von ​Vergünstigungen beim Stromeinkauf? Dann sollten Sie dringend aktiv werden, um Ihre Einsparungen zu erhalten und teure Sanktionen zu vermeiden! Das Energierecht sieht eine Abgrenzungspflicht privilegierter ​Strommengen (reduzierte Steuern, Abgaben und Umlagen) vor. Das heißt, dies ​Strommengen​​ sind ​von Mengen, auf die eine Privilegierung nicht zutrifft, durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen abzugrenzen und fristgerecht zu melden.

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