Finden Sie, wie die Meisten, Energierechnungen auch unübersichtlich und hätten gerne Unterstützung bei der Prüfung? Dann können wir Ihnen weiterhelfen. Wir unterstützen Sie mit unserem langjährigen Knowhow bei der Ausschöpfung aller Potenziale zur Reduzierung der Energienebenkosten. Unserer Erfahrung nach werden Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände nur in den seltensten Fällen vollständig von den Kunden genutzt. Wir helfen Ihnen dabei, das zu ändern und Kosten zu sparen.


Vom Energierecht profitieren

Die Höhe der Energienebenkosten für Strom, Gas und Fernwärme (Netzentgelte, Steuern und Abgaben) ist gesetzlich geregelt! Das legt den Schluss nahe, dass Sie hier keine Eingriffsmöglichkeit haben, um Ihre Energiekosten zu beeinflussen. Allerdings steht dahinter ein komplexes und lebendiges Gesetzeswerk, bei dem der Verordnungsgeber Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände definiert hat. Diese können teilweise zu Rückerstattungen bzw. Reduzierungen und/oder Befreiungen bei den Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben führen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für eine Steuerrückerstattung bei den Energienebenkosten. Zudem bestehen Meldepflichten in Bezug auf einige Nebenkosten-Reduzierungen, deren Versäumen eine Kostenfolge hat. Im Fokus stehen alle leitungsgebundenen Energieträger (elektrische Energie, Erdgas, Fernwärme).


Vielfach sind die Einsparpotenziale nicht ausgeschöpft

Die eigentliche Herausforderung bei der Reduzierung der Energienebenkosten liegt nicht bei der Antragstellung. Es muss vielmehr ein Maßnahmenbündel zur Erreichung der bisher noch nicht genutzten Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten entwickelt werden. Dafür ist das Zusammenspiel von Technik, Recht und Energiewirtschaft notwendig.

Meist sind zudem schon Gesetzesänderungen in Planung, deren Auswirkungen ebenfalls so früh wie möglich berücksichtigt werden sollten.


Ist eine Rückerstattung von Energienebenkosten auch für mich interessant?

Ja, und die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß, auch wenn manche Verbesserungen schon genutzt werden. Denn erst aus der gemeinsamen Betrachtung von Nutzerverhalten, vorhandener Technik, Einkaufsbedingungen und tagesaktuellem Regelwerk (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Urteile usw.) erschließen wir für Sie bislang ungenutzte Erstattungen bzw. zukünftige Einsparungen oder optimieren Ihre Ausgangssituation.

Extrem groß ist die Bandbreite der Energiekosten für industrielle Großabnehmer. Dies resultiert nur zum Teil aus unterschiedlich hohen Energiepreisen. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welcher Höhe Sie mögliche Entlastungen nutzen können. Denn vielfach lassen sich die gesetzlich geregelten Energienebenkosten durchaus beeinflussen. Allerdings steht dahinter ein komplexes und lebendiges Gesetzeswerk, bei dem der Verordnungsgeber Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände definiert hat. Diese können teilweise zu Rückerstattungen bzw. Reduzierungen und/oder Befreiungen für die Zukunft, bei den Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben führen.

Unserer Erfahrung nach werden diese Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände nur in den seltensten Fällen vollständig von den Kunden genutzt. Um das zu ändern, unterstützen wir Sie.

Handlungsoptionen für Großverbraucher

Permanente Gesetzesänderungen sowie zahlreiche Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten sind die Herausforderung für die Unternehmen. Wegen der finanziellen Bedeutung der Energienebenkosten, insbesondere in der stromintensiven Industrie, gehört die Beschäftigung mit diesem Thema, in den Großunternehmen, mittlerweile zum Alltag.

Eine externe Unterstützung ist für viele Kunden lohnend, da der Energiemarkt ständig neue Bedingungen definiert. Unsere Spezialisten haben das aktuelle Detailwissen und leiten daraus Handlungsempfehlungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Sie ab.

Dies beinhaltet auch die Schaffung von formalen Voraussetzungen wie beispielsweise die Einführung eines Energiemanagementsystems.


KOSTENOPTIMIERTE ENERGIEBESCHAFFUNG

Kostenoptimierte Energiebeschaffung - eta Energieberatung

An dieser Stelle erläutern wir Ihnen die notwendigen Schritte zum Aufbau eines Energiemanagementsystems in Ihrem Betrieb. Neben einer Beschreibung unserer Dienstleistungen erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge und den Nutzen, den Sie aus der Einführung eines Energiemanagementsystems ziehen können.

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Was können wir für Sie tun?

Wir prüfen, inwieweit an jedem Ihrer Standorte alle Befreiungstatbestände bei den Energienebenkosten optimal genutzt werden. Hierbei ist es wesentlich, alle Regelungen und Optionen im Zusammenspiel zu betrachten, weil vieles voneinander abhängt und sich gegenseitig beeinflusst.

Die eigentliche Herausforderung bei der Senkung der Energienebenkosten liegt nicht bei der Antragstellung, sondern vielmehr in der Entwicklung eines Maßnahmenbündels zur Erreichung der bisher noch nicht genutzten Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten. Dafür ist das Zusammenspiel verschiedener Kompetenzen aus Technik, Recht und Energiewirtschaft notwendig.

Das oftmals enorme Einsparpotenzial kann zudem ohne Investitionen, nur durch das richtige Stellen der richtigen Anträge ggf. im Zusammenspiel mit technischen Maßnahmen erzielt werden. Wir schlagen dabei nicht nur Maßnahmen vor, sondern begleiten Sie auch bis zur erfolgreichen Realisierung (z. B. Erhalt von Rückerstattungen oder Bestätigung von Befreiungen).


Ausgewählte Projekte

Für diese Industriebetriebe konnten wir die Energiekosten deutlich reduzieren und so erhebliche Einsparungen erzielen. Dies war entweder durch Steuerbefreiungen, Rückerstattungen oder einen günstigen Energieeinkauf möglich. Oftmals auch durch ein Bündel aus verschiedenen Maßnahmen.

Wir helfen Ihnen bei der Reduzierung Ihrer Energie-Nebenkosten

Gerne analysieren wir, welche Möglichkeiten Sie haben Ihre Energienebenkosten zu reduzieren.

Wir erstellen Ihnen ein Konzept, zur Realisierung Ihrer Einsparpotenziale, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

 

Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Stefan Heinl


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