Abwärmemeldung nach EnEfG - neues Merkblatt 1.3

2. Oktober 2024

Mit dem aktualisierten Merkblatt zu den gesetzlichen Regelungen des § 17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) haben Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh bis zum 1. Januar 2025 nun klare Vorgaben für die Meldung meldepflichtiger Abwärmepotenziale. Unser Team von eta Energieberatung unterstützt Sie dabei.


Aktualisiertes Merkblatt regelt Bagatellschwellen

Durch das im August veröffentlichte „Merkblatt für die Plattform für Abwärme zu den gesetzlichen Regelungen des § 17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG)“ in der Version 1.3 wurde mit der Festlegung von Bagatellschwellen endlich Klarheit geschaffen, welche Abwärmequellen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh (geplante Novellierung über 2,77 GWh) bis zum 1. Januar 2025 melden müssen.

Meldepflichtige „Abwärmepotenziale“ entstehen nur bei Anlagen mit mehr als 200 MWh jährlicher Abwärmemenge, einer Abwärmetemperatur von über 25 °C und mehr als 1.500 jährlichen Betriebsstunden. Von der Meldepflicht ausgenommen sind ebenfalls Standorte, in denen die Summe der Wärmemengen der „Abwärmepotentiale“ nicht wesentlich, d. h. kleiner als jährlich 800 MWh sind.

Das Team der eta Energieberatung kann Sie dabei unterstützen, die meldepflichtigen „Abwärmepotentiale“ zu identifizieren und „Wärmemenge, thermische Leistung, durchschnittliches Temperaturniveau, Regelungsmöglichkeiten und das Leistungsprofil im Jahresverlauf“ für die verpflichtende Meldung zu ermitteln. Am besten ist es natürlich, wenn die Abwärme im eigenen Unternehmen sinnvoll genutzt werden kann. Hier können nicht zuletzt mithilfe geeigneter Förderprogramme, Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung als nachhaltige und wirtschaftliche Lösung für Prozesswärme oder Gebäudeheizung entwickelt werden.


Energiemanagement nach ISO 50001

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist, werden Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 7,5 GWh verpflichtet, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (oder alternativ ein Umweltmanagementsystem nach EMAS) einzuführen. Mit dem EnEfG werden darüber hinaus weitere Anforderungen, wie die Informationsübermittlung an die Plattform für Abwärme und die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen gestellt.

Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie dabei unterstützen, ein Energiemanagement-System in Ihrem Unternehmen aufzubauen und zur erfolgreichen Erstzertifizierung zu führen. Als Schulungsmaßnahme für Ihr Energieteam führen wir In-House oder Web-Workshops durch und können auch operativ bei der energetischen Bewertung, der Planung von Effizienzmaßnahmen (inkl. Bewertung von energiebezogenen Investitionen nach DIN EN 17463 - VALERI) oder der Erstellung der EnMS Dokumentation behilflich sein.


Verpflichtende Energieaudits und die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G

Sowohl das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G als auch das Energieeffizienzgesetz EnEfG dienen der nationalen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU und novelliert 2023/1791/EU) in Deutschland.

Die Regelung, welche Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet, soll mit dem geplantem in Kraft treten der EDL-G Novelle bis Ende 2024 umgestellt werden. Waren bisher alle Nicht-KMUs - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - zur Umsetzung verpflichtet, so gilt zukünftig der Schwellwert von 2,77 GWh/a als durchschnittlicher, jährlicher Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre unabhängig vom Unternehmensstatus.

Mit der Ermittlung und Bewertung von Abwärmepotentialen und der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 (Valeri) wird im EDL-G eine Anpassung an das Energieeffizienzgesetz  EnEfG, das ebenfalls in Teilen novelliert wird, vorgenommen.

Für die im Rahmen von Energieaudits oder Energie- oder Umweltmanagementsystemen als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen sind Umsetzungspläne zu erstellen, zu veröffentlichen und jährlich zu aktualisieren. Dies kann in einem öffentlichen Unternehmensbericht oder auf der Internetseite des Unternehmens erfolgen – ein Portal wie bei der Abwärmemeldung ist nicht vorgesehen. Die Wirtschaftlichkeit wird nach der Kapitalwertmethode berechnet, die in der DIN EN 17463 VALERI („Valuation of Energy Related Investments“) definiert ist. Maßnahmen werden als „wirtschaftlich“ eingestuft, wenn sie nach maximal 50 Prozent ihrer Nutzungsdauer, die wiederum auf maximal 15 Jahren begrenzt ist, einen positiven Kapitalwert aufweisen.

Die beim BAFA zugelassenen EnergieauditorInnen der eta Energieberatung ermitteln für Ihr Unternehmen den maßgeblichen Gesamtenergieverbrauch und damit die Erfordernis zur Durchführung eines Energieaudits. Sie analysieren den Energieverbrauch, identifizieren Einspar- und Abwärmepotenziale und stellen die Ergebnisse in einem Energiebericht zusammen. Mit der VALERI-Wirtschaftlichkeitsberechnung werden Maßnahmen für die Umsetzungspläne bewertet und die Daten für die Abwärmemeldung werden im Zuge des Energieaudits ebenfalls ermittelt, so dass Ihr Unternehmen bei den energierechtlichen Anforderung gut aufgestellt ist.


Wie unterstützen wir Sie?

Lassen Sie uns prüfen, ob ein Energiemanagementsystem für Ihr Unternehmen rechtlich erforderlich ist.

Wenn ja, dann lassen Sie uns gemeinsam unter Einbezug Ihrer Zielsetzungen die richtige Variante und Vorgehensweise finden!

Die eta Energieberatung unterstützt das Energieteam Ihres Unternehmens von der Energieanalyse über die Ausarbeitung von Effizienzprojekten bis zur Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001.

Die eta Energieberatung unterstützt Sie auch beim Aufbau Ihrer Zählerinfrastruktur und bei der Auswahl der geeigneten Energiedatenmanagement-Software. Mit einem auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Messkonzept mit passender EDMS-Software.


Notwendigkeit der eigenen Flexibilisierung

Aktuell wird in der Politik und der energiewirtschaftlichen Fachwelt sehr viel diskutiert über das Kraftwerksstrategiegesetz, das Strommarktdesign und die Flexibilisierung. Hintergrund der Diskussion ist die zunehmende Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien. PV- und Windkraftanlagen erzeugen allerdings den Strom witterungsabhängig nur bei Sonnenschein oder wenn der Wind gerade weht. Vor dem massiven Zubau dieser Erneuerbaren erfolgte die Stromerzeugung durch die Kraftwerke bedarfsgerecht entsprechend dem jeweils aktuell benötigten Strombedarf. Mit zunehmenden Ausbau der Erneuerbaren Energien steigt die Diskrepanz zwischen Energiebedarf und Energieerzeugung. Die Effekte sind eine zunehmende Zahl an negativen Strompreisen, und die steigende Notwendigkeit von Redispatchmaßnahmen der Netzbetreiber. Aus diesem Grund steht uns auch eine Reform der Stromnetzentgelte bevor.
Unabhängig davon steigt die Notwendigkeit, den Energiebedarf und den Energiebezug zu flexibilisieren. Diese Flexibilisierung ist ein komplexes Zusammenspiel aus mehreren Maßnahmen wie der (kurz-)zeitigen Verschiebung von Lasten bzw. Stromverbrauchern, der Integration von Speichern, dem Ausbau eigener Erzeugungsanlagen wie PV-Anlagen und dem marktgerechten Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen – und dies unter Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Betriebes.

Wir von der eta Energieberatung unterstützen Sie bei der Umstellung Ihrer Energieversorgung mit dem Ziel einer CO2-neutralen, zukunftsorientierten und marktgerechten Versorgung.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Energie-Management-Systems

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder vergleichbaren Systemen.

 

Wir finden auch für Sie die maßgeschneiderte Lösung und erstellen Ihnen ein Konzept, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

 

Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Bernhard Negele

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