Eigener Berater für Elektromobilität (HWK)

Im Dezember hat Herr Nowak von der eta Energieberatung die Prüfung zum Berater für Elektromobilität bestanden. Damit kann die eta Energieberatung Sie nun auch umfassend zum Thema E-Mobilität beraten und hat die Berechtigung für Sie Fördermittel zu beantragen.

Was versteht man unter Elektromobilität?

Unter Elektromobilität (auch E-Mobilität oder englisch E-Mobility) versteht man die Nutzung von elektromotorisch betrieben Fahrzeugen. Darunter fallen neben Elektroautos, Elektromotorroller, Elektromotorrad, Batteriebus und Elektrofahrrad auch elektrische Bahnen.

Im Zusammenhang mit Elektromobilität werden technisch/ökologische Fragestellungen (Konzepte, Batteriespeicher, Ladesysteme und Lade-Infrastruktur, Energieverbrauch, Emissionen) diskutiert. 

Ein weiteres wichtiges Themenfeld sind auch auch die wirtschaftlichen Aspekte (Anschaffungs-/Bertriebskosten oder Förderprogramme).

Was ist das Besondere an Elektromobilität?

Elementarer Vorteil von Elektrofahrzeugen gegenüber verbrennungsmotorisch betrieben Fahrzeugen ist die lokale Abgas-/Emissionsfreiheit.

Bei einer ganzheitlichen Betrachtung müssen natürlich zusätzlich die bei Fahrzeugherstellung und Energieerzeugung und -bereitstellung anfallenden Emissionen und Verbräuche berücksichtigt werden. Hier ist die maximale Emissionsfreiheit an die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen gebunden. Auch wenn der durchschnittlichen europäischen Strommix für den Betrieb der Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommt ist einen geringerer Ausstoß von Kohlenstoffdioxid als bei herkömmlichen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor möglich.

Vorteilhaft ist auch, dass jede Verbesserung am Kraftwerkspark (Reduzierung der Emissionen, Effizienzverbesserung, steigender Anteil an Regenerativen Energien) unmittelbar zu einer Emissions- Energieverbrauchs-Reduzierung beim Elektrofahrzeugbestand führt.


Neben der lokalen Emissionsfreiheit des Elektroantriebs haben Elektrofahrzeuge weitere Vorteile:

  • geringerer Energiebedarf
  • Möglichkeit der Nutzbremsung
  • Integration des Fahrzeugs eine Energieinfrastruktur (Lastmanagement etc.)
  • höherer Fahrkomfort durch leiseren und vibrationsarmen Antrieb

Beispiele für Fragestellungen zum Thema Elektromobilität

energiewirtschaftliche Bewertung

Wir analysieren Ihre täglichen Fahrprofile und die für den Einsatz von Elektrofahrzeugen relevanten Gegebenheiten. Auf dieser Basis wird eine wirtschaftliche Bewertung (unter Einbezug der Ladeinfrastruktur) durchgeführt.

technisches Konzept

Egal ob Wohnungsgemeinschaft oder Industrie, wir unterstützen Sie bei der optimalen technischen Auslegung beim Umstieg auf die Elektromobilität.

Fördermittel

Es gibt zahlreiche Förderprogramme für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und die Ladeinfrastruktur.
Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Fördermittel.

Wir helfen Ihnen beim Einstieg in die Elektromobilität

Gerne erstellen wir für Sie eine Konzept zur E-Mobilität. Wir berücksichtigen dabei auch Aspekte wie Systemintegration, Wirtschaftlichkeit oder Ökobilanzierung.



Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Wolfgang Nowak

Weitere Informationen

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Sie denken darüber nach, Ihre Firmenflotte auf Elektrofahrzeuge umzustellen oder Sie planen den Bau einer Ladestation.

Mit unserem kostenlosen Handout haben Sie die wichtigsten Informationen immer gleich zur Hand.

Ausgewählte Projekte

Für diese Kunden haben wir Projekte zur Elektromobilität durchgeführt.

E-Bus

Stadtwerke München E-Bus

Schwerpunkt der Produktentwicklung ist, zu prüfen, welche Ladeleistung bei Neubau einer E-Bus-Ladestation benötigt wird und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die anfallenden Investitions- und laufenden Kosten zu optimieren.

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Elektromobilität

Stadtwerke München Ladekonzepte

Für die Stadtwerke München wurden verschiedene Ladekonzepte für Elektrofahrzeuge analysiert. Untersucht wurden dabei neben den technischen Vorgaben zur Errichtung von Ladesäulen auch die Anbindung der Ladepunkte sowie die Vorgaben an die Messwerterfassung (Mess-/Eichrecht) und die administrativen Verpflichtungen.

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