Bundesförderung für effiziente Gebäude wird aktualisiert

Das BMWi hat eine überarbeitete Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Wesentliche Neuerung darin ist die Förderung von kleinen Wärmenetzen mit bis zu 16 angeschlossenen Gebäuden. Da in der geplanten Wärmenetzförderung (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, BEW) eine Förderung nur für größere Netze vorgesehen ist, soll durch die Überarbeitung der BEG die entstehende Förderlücke geschlossen werden. 

Neue Fördermöglichkeit für kleine Wärmenetze

Um auch zukünftig noch kleine Wärmenetze fördern zu können, wird der Begriff „Gebäudenetz“ in der BEG erweitert, sodass dieses aus bis zu 16 Gebäuden (WG oder NWG) und bis zu 100 Wohneinheiten bestehen kann. Die Voraussetzung für die Förderung eines solchen Gebäudenetzes ist ein Anteil an erneuerbaren Energien (EE) bzw. an unvermeidbarer Abwärme im Wärmenetz von mindestens 55 %. Die Förderquote beträgt dann 30 %. Wird ein EE-/Abwärme-Anteil von mehr als 75 % erreicht, beträgt der Fördersatz für Errichtung, Umbau oder Erweiterung des Gebäudenetzes 35 %.

Weitere Anpassungen und Klarstellungen wurden insbesondere bei der Förderung von Anschlüssen an Wärmenetze vorgenommen:

  • Primärenergiefaktor von max. 0,6 wird EE-Anteil von 25 % im Wärmenetz gleichgestellt
  • Primärenergiefaktor von max. 0,25 wird EE-Anteil von mind. 55 % gleichgestellt
  • Vorlage eines BEW-Transformationsplans für das Wärmenetz ermöglicht Fördersatz von 35 % für den Anschluss an das Wärmenetz sowie Erreichen der EE-Klasse in BEG WG/NWG
  • „Bestandsgebäude“ müssen fertiggestellt sein (kein unvollendeter Rohbau)
  • Aufteilung der Förderhöchstbeträge bei mehreren Investoren
  • Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten, wenn nur ein Teil des Gebäudes betroffen ist
  • Aufhebung der Anforderung zur Kreditübertragung/-tilgung bei Veräußerung des Gebäudes, Aufhebung Ausnahme bei Vorfälligkeitsentschädigung bei frühzeitiger Kredittilgung
  • Ergänzende Klarstellung zum Ausschluss von Insichgeschäften

Wer profitiert von den Anpassungen in der BEG?

Die Anpassungen in der BEG, welche zum 21. Oktober 2021 in Kraft treten werden, geben den Betreibern von kleinen Wärmenetzen Sicherheit im Hinblick auf die nutzbare Förderkulisse. Für den Neubau, den Umbau oder die Erweiterung kleiner Nahwärmenetze mit bis zu 16 angeschlossenen Gebäuden bedeutet dies, dass künftig sämtliche Investitionen in Wärmeerzeuger, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe über EIN Förderprogramm, nämlich die BEG, gefördert werden können. Damit vereinfacht sich der Antragsprozess für diese Wärmenetzbetreiber deutlich.

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Kathrin Merkert

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