Die neue Förderrichtlinie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) umfasst bedeutende Änderungen, darunter ein vereinfachtes Wettbewerbsverfahren und erhöhte Fördersummen für Transformationspläne.

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Die Sanierung von Gebäuden in Deutschland wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch drei Teilprogramme: BEG WG, BEG NWG und BEG EM gefördert. Ab dem 01.01.2024 gibt es neue Regeln für die Förderanträge.

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Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch über 2,5 GWh, ihre Abwärmedaten offenzulegen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen bis zu 100.000 €. Lassen Sie das Abwärmepotenzial Ihrer Firma analysieren.

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Die Antragstellung für verschiedene Energieförderprogramme ist ab sofort wieder möglich, nachdem der Haushaltsausschuss eine Einigung erzielt hat. Sprechen sie uns an. Unsere Expert*innen haben den Überblick.

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Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.

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Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist, wird ein größerer Kreis von Unternehmen verpflichtet, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (oder alternativ ein Umweltmanagementsystem nach EMAS) einzuführen.

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