Das Team der eta Energieberatung kann Sie dabei unterstützen, die meldepflichtigen „Abwär-mepotentiale“ zu identifizieren und „Wärmemenge, thermische Leistung, durchschnittliches Temperaturniveau, Regelungsmöglichkeiten und das Leistungsprofil im Jahresverlauf“ für die verpflichtende Meldung zu ermitteln.

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Die Sanierung von Gebäuden in Deutschland wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch drei Teilprogramme: BEG WG, BEG NWG und BEG EM gefördert. Ab dem 01.01.2024 gibt es neue Regeln für die Förderanträge.

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Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch über 2,5 GWh, ihre Abwärmedaten offenzulegen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen bis zu 100.000 €. Lassen Sie das Abwärmepotenzial Ihrer Firma analysieren.

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Die Antragstellung für verschiedene Energieförderprogramme ist ab sofort wieder möglich, nachdem der Haushaltsausschuss eine Einigung erzielt hat. Sprechen sie uns an. Unsere Expert*innen haben den Überblick.

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Die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wurden zum 1. November 2023 an die neue AGVO angepasst.

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Mit dem neuen GEG wird die Grundlage geschaffen, um Klimaschutz im Gebäudebereich einzuhalten. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien für neue Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

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Die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wurden zum 1. November 2023 an die neue AGVO angepasst.

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Das neue Energieeffizienzgesetz enthält Vorschriften für Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen. So müssen zum Beispiel alle Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 GWh/a bis 30.6.2024 Angaben zur Abwärme bereitstellen und in der „Plattform für Abwärme“ online melden.

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Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.

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Der Freistaat Bayern fördert ab sofort über das Programm BioWärme Bayern automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennleistung von 60 kW und zugehörige Nahwärmenetze.

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