Der erste Entwurf der Förderrichtlinie zur Einführung eines Industriestrompreises liegt vor. Die Regelung soll ab dem 01.01.2026 bis Ende 2028 Anwendung finden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ziel der Bundesregierung ist die Entlastung abwanderungsgefährdeter Unternehmen bei den Stromkosten.
Die Gewährung der Förderung ist an eine ökologische Gegenleistung durch den Fördernehmer gebunden, sodass gleichzeitig Decarbonisierungsziele vorangebracht werden sollen.
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