Die Mehrbelastungen, die sich aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel ergeben, werden ab dem 1. Januar 2023 zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgeset. (CO2KostAufG) regelt diesen Systemwechsel.
Die Verordnung der Bundesregierung mit dem sperrigen Namen Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – abgekürzt EnSimiMaV – wurde verabschiedet um Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich zu regeln und von Gebäudeeigentümern und der Wirtschaft einzufordern.