Die Mehrbelastungen, die sich aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel ergeben, werden ab dem 1. Januar 2023 zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgeset. (CO2KostAufG) regelt diesen Systemwechsel.

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Die Verordnung der Bundesregierung mit dem sperrigen Namen Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – abgekürzt EnSimiMaV – wurde verabschiedet um Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich zu regeln und von Gebäudeeigentümern und der Wirtschaft einzufordern.

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Die Gaspreiskommission schlägt offensichtlich vor, die Gaspreisbremse „nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten“

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