Die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wurden zum 1. November 2023 an die neue AGVO angepasst.

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Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen werden.

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Der Freistaat Bayern fördert ab sofort über das Programm BioWärme Bayern automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennleistung von 60 kW und zugehörige Nahwärmenetze.

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Klimafreundliches Bauen und der Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden werden nun über das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) staatlich gefördert.

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Zahlreiche Änderungen gibt es zum Jahresbeginn bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Mit dem BEG fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden.

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Im Modul 4 des Förderprogramms Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert.

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Die kommunale Wärmeplanung ist als neuer Förderschwerpunkt zum 1. November 2022 in die Kommunalrichtlinie aufgenommen worden. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. Mit Hilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.

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Aktuell gibt es zahlreiche Änderungen bei den Förderprogrammen des Bundes. Wichtigste Neuerung: die lange erwartete Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) tritt zum 15. September 2022 in Kraft! Welche Fördermöglichkeiten die BEW bietet und was sich sonst noch bei Bundesfördermitteln ändert oder geändert hat, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

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Bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei Realisierung von kommunalen Wärmekonzepten oder Bürgeranlagen kommt den Kommunen eine wichtige Rolle zu. Damit steigt aber auch der Beratungsbedarf. Neben der Erarbeitung von technischen Konzepten gilt es die begrenzten wirtschaftlichen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen und durch Fördermittel zu ergänzen.

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Diese Förderung unterstützt Unternehmen und auch Kommunen bei der Erarbeitung einer umfassenden Dekarbonisierungsstrategie. Das bedeutet, für die Erstellung einer CO2-Roadmap sowie die Planung und Umsetzung von Schritten zur Erreichung der Klimaneutralität kann nun eine attraktive Förderung genutzt werden.

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