eta-Newsletter I/2020

Es ist wieder soweit. Im aktuellen eta-Newsletter I/2020 haben wir spannende Themen aus der Energiewirtschaft für Sie aufbereitet.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Newsletter interessante Ansätze für die technisch/wirtschaftliche Optimierung Ihrer Energiebereitstellung aufzeigen kann.

Viel Spaß beim Lesen


Drittmengenabgrenzung

Sie profitieren, wie sehr viele Unternehmen, von Vergünstigungen beim Stromeinkauf und bei der Stromerzeugung? Dann sollten Sie dringend aktiv werden, um Ihre Einsparungen zu erhalten und teure Sanktionen zu vermeiden!

Der Gesetzgeber verlangt, dass stets sichergestellt ist, dass nur die Kilowattstunden in den Genuss einer Privilegierung kommen, die auch wirklich dafür vorgesehen sind. Dementsprechend soll auch nur derjenige, dem der Strom zugeordnet ist (der ihn verbraucht hat), die Ersparnis beantragen dürfen.

Das Energierecht sieht deshalb eine Abgrenzungspflicht privilegierter Strommengen (reduzierte Steuern, Abgaben und Umlagen) vor. Das heißt, diese Strommengen sind von Mengen, auf die eine Privilegierung nicht zutrifft, durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen abzugrenzen und fristgerecht zu melden. Das Gleiche gilt, wenn verschiedene Personen beteiligt sind (Drittmengenabgrenzung).

Sollten Sie eigene und fremde Mengen nicht korrekt erfassen, abgrenzen und melden, riskieren Sie Ihre Privilegierung(en) und damit in der Regel viel Geld. Zudem drohen empfindliche Sanktionen. Deshalb müssen Sie sich zwingend mit diesem Thema befassen.

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Biomasseausschreibung

Der Gesetzgeber hat mit diesem Ausschreibungsverfahren die Möglichkeit geschaffen, die Wirtschaftlichkeit von Biomasseanlagen zu verbessern. Neben Neuanlagen können schon heute Bestandsanlagen, die ab 2020 schrittweise aus der EEG-Förderung fallen, dieses Instrument nutzen, um Mehrerlöse zu erwirtschaften. Allerdings sind die Bedingungen hierfür deutlich komplexer als bei den anderen Erneuerbaren Energien.

Das EEG bietet Biomasse-Neuanlagen und -Bestandsanlagen mit der Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung die Möglichkeit, ihren Betrieb wirtschaftlich zu gestalten. Biomasse-Bestandsanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, müssen nach 20 Betriebsjahren eine Anschlussnutzung organisieren und können dabei zur einmaligen Verlängerung von 10 Jahren optieren.

Sie brauchen dazu: die richtige Strategie, um in der Ausschreibung die maximalen Erlöse zu erzielen, und die Kenntnis aller komplexen Regelungen, um in der Ausschreibung überhaupt erfolgreich zu sein. Hilfreich ist es natürlich, an den richtigen Zeitpunkt für die Teilnahme an einer Ausschreibung zu denken und den Zeitplan fest im Blick zu behalten.

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Biomasseförderung noch attraktiver

Seit Februar 2020 ist das Förderprogramm novelliert und damit noch ansprechender geworden. So auch im Modul 2 für Biomasseanlagen, das sich bereits durch attraktive Förderquoten ausgezeichnet hat. 

Neben Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wurden auch andere Holzenergieanlagen, die sowohl Prozesswärme als auch Strom erzeugen in das Förderprogramm mit aufgenommen. Das Brennstoffband wurde ebenfalls stark erweitert. So werden nun auch naturbelassenes Holz und Altholz des Typus AI und AII sowie Landschaftspflegematerial (LPM) und Siebüberläufe aus der Kompostierung für die preiswertere Nutzung für größere Anlagen mit eingeschlossen.

Eine weitere Neuerung betrifft den Projektablauf. Auf eigene Verantwortung kann nun sofort nach dem Einreichen des Förderantrages mit Bau- und Planungsmaßnahmen begonnen werden. Lediglich bei Modul 4 muss vorab ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Darüber hinaus macht es die Änderung der Förderrichtlinie möglich, noch vor Antragsstellung mit der Planung des Projekts zu beginnen.

Da die Förderungsbeantragung für die Module 1, 2 und 5 sehr antragstellerfreundlich gestaltet ist, kann sie entweder unmittelbar bei der Hausbank oder elektronisch über die jeweilige Homepage (BAFA oder KfW) erfolgen.

Für die Beantragung von Modul 4 ist darüber hinaus die Erstellung eines Einsparkonzepts durch einen hierfür zugelassenen Energieberater notwendig.

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Erweiterung und Betriebsoptimierung von Biomasseheizwerk und Wärmenetz

Die Fernwärme Engelsberg GmbH entschied sich bereits in einer sehr frühen Phase des Fernwärmebetriebs, eine systematische Betriebsoptimierung durchführen zu lassen, um die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Wärmeverbunds zu verbessern. Aus diesem Grund wurde die eta Energieberatung GmbH aus Pfaffenhofen a.d. Ilm mit der Optimierung des Betriebs beauftragt.

Zu Beginn des Projekts erfolgte die Betriebskontrolle. Hierbei wurden im Rahmen einer Kurzanalyse die vorhandenen Plandaten ausgewertet und die Projektziele abgeglichen. Die bestehenden Wärmeerzeuger (Biomassekessel, Reserve- und Spitzenlastkessel) und der Pufferspeicher wurden auf Basis der vorhandenen Abnahmestruktur und hinsichtlich einer Jahresdauerlinie anlagentechnisch zugeordnet und die Auslegung überprüft. Außerdem wurde der erforderliche Wärmegestehungspreis bestimmt und im Abgleich mit den Wärmelieferungsverträgen bewertet.

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Novellierung DIN EN ISO 50001

Seit dem 21.02.2020 dürfen Energiemanagementaudits nur noch auf Grundlage der ISO 50001:2018 durchgeführt werden. Das gilt sowohl für die Erstzertifizierung als auch die Rezertifizierung und die Durchführung von Überwachungsaudits. Auch Firmen, die bereits ein nach DIN EN ISO 50001:2011 zertifiziertes Energiemanagementsystem betreiben, müssen ihr System in Teilen der novellierten Norm anpassen.

Was ändert sich für Firmen, die bereits nach der Vorgängerversion DIN EN ISO 50001:2011 zertifiziert sind? Viele Anforderungen wurden aus DIN EN ISO 50001:2011 übernommen und bleiben auch in der novellierten Norm bestehen. Allerdings gibt es auch einige Änderungen gegenüber DIN EN ISO 50001:2011. Diese sind bis zur nächsten Rezertifizierung, bzw. bis zum nächsten Überwachungsaudit umzusetzen.

Wie immer liegt die Schwierigkeit im Detail. Zur systematischen Vorbereitung Ihres Energieteams auf die Anforderungen der novellierten Norm DIN EN ISO 50001:2018-12 bietet die eta Energieberatung Workshops in Ihrem Betrieb an.
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Kurzmeldungen

Netzentgelte differieren auch 2020 deutschlandweit sehr stark

Gegenüber dem Jahr 2019 haben sich die Netzentgelte in den meisten Regionen Deutschlands weiter erhöht. Nach einer Netzentgelt-Analyse von „EnPortal“ bewegen sich die Netzentgelte für energieintensive Unternehmen in Deutschland zwischen 2,3 bis 4,1 Cent pro Kilowattstunde. Die Höhe der Netzentgelte ist von der regionalen Lage des Produktionsstandorts in Deutschland abhängig.

Am Beispiel eines Unternehmens mit einem jährlichen Energieverbrauch von fünf Gigawattstunden zeigt das Portal die anfallenden Netzkosten für Abnahmestellen an verschiedenen Standorten in Deutschland auf. Einzig am Standort Dresden liegen die Netzentgelte niedriger als 2019. Für alle anderen betrachteten Standorte ergeben sich Kostensteigerungen zwischen fünf und sieben Prozent gegenüber 2019.

Insgesamt sind die Netzentgelte für Unternehmen mit 5 GWh Jahresverbrauch in Düsseldorf am günstigsten. Mit 2,3 Cent pro Kilowattstunde ergeben sich damit Kosten von 115.700 Euro an Netzentgelten. In allen anderen untersuchten Regionen Deutschlands liegen sie zwischen 3,6 und 4,1 Cent pro Kilowattstunde. Die jährlichen Netzentgelte belaufen sich damit auf rund 180.000 bis 205.000 Euro.

Von vielen werden die Netzentgelte als unverrückbarer Kostenfaktor wahrgenommen. Gerade hier liegen jedoch oft unterschätzte Einsparpotenziale. Aufgrund von Ausnahmetatbeständen sind Einsparungen von bis zu 80 % gegenüber den veröffentlichen Netzentgelten möglich.

KWK und Kohleausstiegsgesetz, Referentenentwurf vom 29.01.2020

Bereits im letzten Jahr wurde das EEG geändert und die EEG-Umlage auf den eigenerzeugten und ei-genverbrauchten Strom von bestimmten KWK-Anlagen auf einheitlich 40 % festgelegt. Entfallen ist rückwirkend ab dem 01.01.2019 die sogenannte Claw-Back-Regelung für alle ab dem 1. August 2014 in Betrieb genommenen KWK-Anlagen >1 MWel und ≤ 10 MWel. Grundsätzlich galt, dass Betreiber der genannten Anlagen für den Eigenverbrauch, der auf die ersten 3.500 Vollbenutzungsstunden eines Jahres entfällt, eine EEG-Umlagereduzierung in Höhe von 60 Prozentpunkten erhielten. Wurde die Schwelle von 3.500 Vollbenutzungsstunden überschritten, griff ein Rückforderungsmechanismus. Der durchschnittliche EEG-Umlagesatz für Anlagen, die 3.500 Volllaststunden überschreiten, erhöht sich von 40 % auf 100 % bei einer Vollbenutzungsstundenzahl von 7.000 h pro Jahr.

Der Entwurf des KWKG sieht nunmehr vor: „Die Grundstruktur und die Förderschwerpunkte bleiben erhalten. Durch eine Verlängerung, Umgestaltung und damit verbundene Erhöhung des Kohleersatzbonus soll ein Anreiz gesetzt werden, Kohle-KWK durch moderne KWK-Systeme zu ersetzen. Der Bonus wird zukünftig auf der Basis der Leistung der zu ersetzenden Anlage berechnet und beträgt 180 Euro je Kilowatt. Damit erhält z. B. der Betreiber einer neuen Gas-KWK-Anlage, die eine Kohle-KWK-Anlage mit einer Leistung von 100 MW ersetzt, zusätzlich zur Grundförderung einen Kohleersatzbonus in Höhe von 18 Millionen Euro einmalig ausgezahlt. Die Stilllegung von Kohle-KWK-Leistung fördert das Gesetz somit mit 180 Millionen Euro pro GW. Die Novelle dient auch der Flexibilisierung der KWK. Schließlich werden die Anreize zur Einbindung von Wärme aus erneuerbaren Energien im Rahmen von iKWK-Systemen gestärkt, indem ein EEiKWK-Bonus eingeführt wird.“ (Quelle: BMWi, Kohleausstiegsgesetz, Referentenentwurf vom 29.01.2020, Seite 3)

Eingeführt werden soll ein „Bonus für innovative erneuerbare Wärme“ (§ 7a), ein „Bonus für elektrische Wärmeerzeuger“ (§ 7b), sofern die Anlagen nicht in der Südregion stehen, ein „Kohleersatzbonus“ (§ 7c) und ein „Südbonus“ (§ 7d), den KWK-Anlagenbetreiber erhalten, wenn u. a. „die KWK-Anlage bei entsprechender Anforderung durch den Netzbetreiber in der Lage ist, auch in Zeiten, in denen keine Nutzwärmenachfrage besteht, in voller Höhe der elektrischen Leistung Strom zu erzeugen“.

Neuer Einspeiserekord der Windenergie

Orkantief „Sabine“ führte zu neuem Einspeiserekord der Windenergie: Laut Angaben des Netzbetreibers Tennet wurden zeitweise bundesweit 43,7 GW Windstrom in das Stromnetz eingespeist. Zu diesem Zeitpunkt hat die Windenergie fast 75 % des Strombedarfs in Deutschland abgedeckt.


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Ernst Hellriegel

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