E-Ladesäulen müssen jetzt umgerüstet werden!

Ab sofort müssen neu installierte Ladesäulen für E-Autos neue eichrechtliche Vorgaben erfüllen. Zum 1. April 2019 enden die eichrechtlichen Übergangsfristen für die Umrüstung von E-Ladesäulen. Alle neu installierten Ladessäulen, an denen mit nachgelagerter Rechnung bezahlt wird, müssen nun von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassene Messgeräte aufweisen. Früher errichtete Ladesäulen müssen zeitnah umgerüstet werden.

Tanken wird transparenter

Das in die E-Ladesäule integrierte Messgerät wird künftig festhalten, wann, wo und von wem getankt wurde. Durch die neuen Regeln ist zudem vorgegeben, wie der Abrechnungsprozess insgesamt auszusehen hat. Dies beginnt bei der Messung und geht über die Datenübertragung bis zur Rechnungsprüfung.

Zum 1. April 2019 haben sich auch die Vorgaben für die DC-Ladetechnologie verschärft.
War es bisher erlaubt, für die DC-Ladung einen AC-Zähler zu nutzen und einen pauschalen Abschlag von 20 % vom Messwert anzusetzen, so ist diese Ausnahmeregelung jetzt nicht mehr möglich.

Pay-per-Use nicht weiter nutzbar

Die Anbieter müssen aufgrund der neuen Vorgaben ihre bestehenden Ladestationen jetzt umrüsten und dafür eine Zulassung einholen. Eine Abrechnung kann nur noch über die geladene Strommenge, also die bezogenen Kilowattstunden erfolgen. Eine Abrechnung ohne Ausweisen der kWh-Menge, wie es mit Pay-per-Use möglich war, kann nicht mehr als Schlupfloch genutzt werden. Der Ladesäulen-Betreiber muss im Zweifel nachweisen können, dass die Ladesäule den eichrechtlichen Vorschriften entspricht.

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Teilweise ist für die Erlangung von Fördermitteln eine Beratung durch einen qualifizierten Berater für Elektromobilität (HWK) nach §42 a Handwerksordnung für Fortbildungsprüfungen Voraussetzung. Die eta Energieberatung erfüllt diese Anforderung.

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E-Bus

Stadtwerke München E-Bus

Schwerpunkt der Produktentwicklung ist, zu prüfen, welche Ladeleistung bei Neubau einer E-Bus-Ladestation benötigt wird und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die anfallenden Investitions- und laufenden Kosten zu optimieren.

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Elektromobilität

Stadtwerke München Ladekonzepte

Für die Stadtwerke München wurden verschiedene Ladekonzepte für Elektrofahrzeuge analysiert. Untersucht wurden dabei neben den technischen Vorgaben zur Errichtung von Ladesäulen auch die Anbindung der Ladepunkte sowie die Vorgaben an die Messwerterfassung (Mess-/Eichrecht) und die administrativen Verpflichtungen.

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