Entwurf zum EnEfG - Energiemanagement Pflicht
Laut Gesetzesentwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird in Abschnitt 4 § 12 die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen bzw. zur Durchführung eines Energieaudits, in Abhängigkeit von der Höhe des Energieverbrauchs des Unternehmens formuliert. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 GWh müssen demnach ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS) - bei mehr als 2,5 GWh ein Energieaudit einrichten bzw. durchführen.
Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
Der Spitzenausgleich (Teilerstattung von Strom- und Energiesteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes), der für nicht-KMU den Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS) erforderte, wurde nur noch bis zum Antragsjahr 2023 verlängert. Laut Gesetzesentwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) steht in Abschnitt 4 § 12 die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen bzw. eine Energieauditpflicht zur Debatte.
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 GWh müssen demnach ein EnMS oder EMAS einrichten. Bei mehr als 2,5 GWh Jahresverbrauch ist ein Energieaudit durchzuführen.
In §13 wird dann die verpflichtende Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen (positiver Kapitalwert nach maximal 50 Prozent der vorgesehenen Nutzungsdauer) formuliert, die im Prinzip seit der EnSiMiMaV bekannt ist.
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Bernhard Negele