Entwurf zum EnEfG - Energiemanagement Pflicht

Laut Gesetzesentwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird in Abschnitt 4 § 12 die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen bzw. zur Durchführung eines Energieaudits, in Abhängigkeit von der Höhe des Energieverbrauchs des Unternehmens formuliert. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 GWh müssen demnach ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS) -  bei mehr als 2,5 GWh ein Energieaudit einrichten bzw. durchführen.

Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen

Der Spitzenausgleich (Teilerstattung von Strom- und Energiesteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes), der für nicht-KMU den Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS) erforderte, wurde nur noch bis zum Antragsjahr 2023 verlängert. Laut Gesetzesentwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) steht in Abschnitt 4 § 12 die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen bzw. eine Energieauditpflicht zur Debatte. 

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 GWh müssen demnach ein EnMS oder EMAS einrichten. Bei mehr als 2,5 GWh Jahresverbrauch ist ein Energieaudit  durchzuführen.

In §13 wird dann die verpflichtende Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen (positiver Kapitalwert nach maximal 50 Prozent der vorgesehenen Nutzungsdauer) formuliert, die im Prinzip seit der EnSiMiMaV bekannt ist.

Weitere wichtigen Punkte

Weitere Themen sind die:

  • Abschnitt 3: (Einspar-)Verpflichtung Öffentlicher Auftraggeber
  • Abschnitt 4: Energieeffizienz in Rechenzentren (PUE-Anforderungen und Abwärmenutzung)
  • Abschnitt 6: Abwärme (Eine vollständige Abwärmenutzung muss spätestens bis zum Ende des Jahres 2028 erfolgen)
  • Abschnitt 7: Markt für Energiedienstleistungen (u. a. Informationspflicht von Energielieferanten)
  • Abschnitt 8: Bundesstelle für Energieeffizienz (-> BAFA)

Wie können wir Ihnen helfen?

Das Team der eta Energieberatung GmbH unterstützt Sie dabei, sich auf die anstehenden gesetzlichen Vorgaben einzustellen. Wir erstellen ein geeignetes Konzept für Ihren Betrieb und setzen dieses auch mit Ihnen um.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Energie-Management-Systems

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder vergleichbaren Systemen.

 

Wir finden auch für Sie die maßgeschneiderte Lösung und erstellen Ihnen ein Konzept, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

 

Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Bernhard Negele

Success message!

Warning message!

Error message!