Erste Konturen der Strompreisbremse
Das Wirtschaftsministerium hat nunmehr ein Arbeitspapier vorgelegt, wie die Strompreisbremse gestaltet werden könnte, nachdem die EU-Kommission bereits am 30.09. Eckpunkte dafür genannt hatte. Es sind keine Eingriffe in die marktwirtschaftliche Ordnung vorgesehen, d. h. die Strompreise bilden sich weiterhin nach Angebot und Nachfrage. Auf der Erlösseite jedoch erfolgen massive Eingriffe in die etablierten Marktmechanismen, indem ein Mehrerlös definiert und staatlicherseits abgeschöpft wird. Das abgeschöpfte Volumen wird ganz überwiegend an die Letztverbraucher zur Stärkung bzw. Schonung ihrer Wirtschaftskraft weitergegeben. Auch Netzbetreiber profitieren von der Mehrerlösabschöpfung. Sie erhalten Geld zur Ertüchtigung ihrer Netze mit dem Ziel, die Netzsystemstabilität aufrechtzuerhalten.
Wie wird der Mehrerlös ermittelt?
Die bekannt gewordenen Vorschläge sind bei weitem nicht final. Ein zentrales Element der Systematik ist die Merit-Order der Kraftwerke, die zunächst in Abhängigkeit der eingesetzten Technologie bzw. des Brennstoffs von spezifischen Erzeugungskosten eines Kraftwerkstyps ausgeht und die Bepreisung des erzeugten Stroms an die Wertigkeit der höchsten Gestehungskosten knüpft. Die Differenz zwischen beiden Werten, die z. B. noch mit Sicheraufschlägen nachjustiert wird, stellt den Mehrerlös dar.
In die Systematik der Abschöpfung sollen rückwirkend zum 01.03.2022 Spotmarktgeschäfte und ab dem 01.12.2022 auch Terminmarktkontrakte einbezogen werden.
Die Strompreisbremse, die einen Gleichlauf mit der Gaspreisbremse anstrebt, ist eine befristete Maßnahme. Die EU-Kommission hat deren Einsatz für die Industrie ab dem 01.01.2023 vorgeschlagen, für Endverbraucher könnte es dann ab dem 01.03.2023 losgehen.
Wie sieht der Fahrplan aus?
Für die Verabschiedung der Strompreisbremse ist momentan der folgende Fahrplan vorgesehen:
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