Förderung coronagerechter RLT-Anlagen
Bundesförderung coronagerechter Um- und Aufrüstung
Die Aufnahme virushaltiger Flüssigkeiten, wie Tröpfchen und Aerosole stellen für die Infektion mit SARS-CoV-2 die größte Gefahr dar. Eine Anreicherung dieser Aerosole ist besonders in öffentlichen Gebäuden und andere Versammlungsstätten der Fall, da sich hier meist viele Personen über einen längeren Zeitraum aufhalten. Um die Infektionsgefahr durch Aerosole und Tröpfchen zu senken hat die Bundesregierung beschlossen die Um- und Aufrüstung Raumlufttechnischer Anlagen (RLT) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten mit Investitionszuschüssen zu fördern.
Ausgangssituation
Virushaltige Flüssigkeiten, wie Tröpfchen und Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel) entstehen vor allem beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen. Sie stellen für die Infektion mit SARS-CoV-2 die größte Gefahr dar.
Insbesondere Aerosole können sich über einen längeren Zeitraum in der Raumluft halten und verteilen sich dadurch gut in geschlossenen Räumen. Gerade im Winter halten wir uns, aufgrund der niedrigen Außentemperaturen und der kurzen Tage, viel in geschlossenen Räumen auf. Dabei spielt die Raumlufthygiene, neben den allgemeinen Kontaktbeschränkungen und dem Abstandsgebot eine große Rolle hinsichtlich des Infektionsschutzes.
Abhilfe schafft intensives Lüften. Durch den Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft wird für eine Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration der Tröpfchen und Aerosole in der Raumluft gesorgt und das Infektionsrisiko für alle Personen im Raum drastisch gesenkt.
Besonders betroffen sind dabei Gebäude, die öffentlich zugänglich sind und andere Versammlungsstätten in denen sich meist mehrere Personen für eine längere Zeit aufhalten.
Um die Infektionsgefahr durch Aerosole und Tröpfchen zu senken hat die Bundesregierung beschlossen die Um- und Aufrüstung Raumlufttechnischer Anlagen (RLT) mit Investitionszuschüssen zu fördern. Der Einsatz einer RLT-Anlage sorgt unter Berücksichtigung der Hygiene- und Sicherheitsaspekte für einen stetigen Luftwechsel und führt zu einer bedeutsamen Verbesserung der Innenraumlufthygiene.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Die Förderung kann von Ländern, Kommunen oder Unternehmen, die zu mindestens 50 % von Bund, Ländern oder Kommunen finanziert sind, beantragt werden. Institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von Öffentlichen Einrichtungen können damit in den Genuss dieser Förderung kommen.
Ein Förderanteil von 40 % der anrechenbaren Investitionen und maximal 100.000 € je Anlage kann für bereits bestehende Anlagen, ab einer Luftmenge von 1.500 m³/h, in Anspruch genommen werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Sofern die bestehenden Lüftungsanlagen mit zumindest teilweisem Umluftbetrieb ausgelegt wurden, können die Anschaffung und der Einbau von Feinstaub- und Schwebstofffiltern mit Wechselfiltern als Ersatz für bestehende Filterstufen gefördert werden.
Weiterhin werden Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils oder sogar zur vollständigen Vermeidung von Umluftströmen gefördert.
Unsere Empfehlung für Sie:
Rüsten Sie Ihre Anlage auf Zu-/Abluftbetrieb um, um so den bestmöglichen Infektionsschutz zu erreichen.
Bei reinen Umluft-Anlagen, die nicht in Zu-/Abluftanlagen umgebaut werden können, wird die Nachrüstung einer zweiten oder dritten Filterstufe finanziell unterstützt.
Denken Sie auch daran:
Zudem können folgende Aufwendungen in die förderfähige Investitionssumme eingerechnet werden:
Wir helfen Ihnen weiter
Die eta Energieberatung unterstützt auch Sie bei:
Ablauf
- 1Bis zum 31. Dezember 2021 besteht die Möglichkeit einen Antrag einzureichen. Das Antragsformular wird online ausgefüllt und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht.
- 2Bei einer Förderzusage muss die Maßnahme innerhalb von 4 Monaten umgesetzt werden. Ausnahmen bestehen bei einem Umbau der RLT-Anlage, wo der Förderempfänger 12 Monate Zeit bekommt.
- 3Nach Umsetzung der Maßnahme müssen Herstellernachweise oder Datenblätter sowie Nachweise über die Zahlungen der beantragten Maßnahmen und eine Fachunternehmererklärung an den Fördergeber nachgereicht werden.
Wir helfen Ihnen die richtigen Förderprogramme für Ihr Projekt zu finden!
Gerne analysieren wir, welche Möglichkeiten Sie haben, die Wirtschaftlichkeit Ihrer energietechnischen Vorhaben durch die Nutzung von Förderprogrammen zu steigern.
Auch für Sie finden wir die maßgeschneiderte Lösung.
Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Stephan Kelbsch
Ausgewählte Projekte
Bei diesen Projekten haben wir neben der technischen Konzeption und Umsetzung auch Fördermittel für unsere Kunden akquiriert.
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