Modernisierung von KWK-Anlagen

Seit dem 1. Januar 2017 ist das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2017) in Kraft. Die Regelungen sind sehr komplex und beinhalten zum Beispiel unterschiedliche Vergütungszeiträume und Modalitäten, in Abhängigkeit von der Anlagengröße und weiteren Faktoren.

Wirtschaftlichen Vorteil langfristig sichern

Ob sich die Einspeisung oder der Selbstverbrauch lohnt, wie die Anlage dimensioniert sein sollte und welcher weitere Nutzen erzielbar ist, muss individuell unter Berücksichtigung aller Parameter entschieden werden. Gerne erläutern wir Ihnen diese Sachverhalte im Detail. Auf einen Punkt möchten wir Sie explizit hinweisen: Wer seine bestehende KWK-Anlage noch in 2017 modernisiert, zahlt auf den Eigenverbrauch weniger EEG-Umlage und spart damit viel Geld. Wir bringen für Sie alle Faktoren auf den Punkt (Übersicht über unsere Leistungen).

Eigenerzeugung und EEG-Umlage – Modernisierung, Erweiterung und Ersatz der Anlage

Strom aus Neuanlagen, der vom Erzeuger selbst verbraucht wird, ist im Regelfall mit 100 % der EEG-Umlage belastet. Ist die Neuanlage (nach EEG oder KWKG) zudem hocheffizient, sind immerhin noch 40% der EEG-Umlage zu zahlen. Nur bei Bestandsanlagen ist der Eigenverbrauch von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Wird an dieser KEINE Veränderung vorgenommen bleibt es auch in Zukunft dabei. Erweiterungen und Ersetzungen von Bestandsanlagen wirken sich nunmehr nach den neuen §§ 61c,61 d und 61e EEG2017 auf die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch aus, wobei zwischen Bestandsanlagen und älteren bestandsanlagen zu unterschieden ist.

Vereinfacht gilt:

Leistungserweiterung, d.h. die Leistung der Anlage wird erhöht und der Austausch erfolgt bis zum 31.12.2017:

  • Leistungserhöhung bis max. 30 % –> EEG-Umlage 0 %
  • Leistungserhöhung über 30 % –> EEG-Umlage beträgt 40 %

Ersetzung, d.h. die Leistung der Anlage bleibt gleich:

  • Ersatz erfolgt bis zum 31.12.2017 –> EEG-Umlage 0 %
  • Ersatz ab 01.01.2018 –> EEG-Umlage beträgt 20 %

Wenn also Ihre KWK-Anlage eine Bestandsanlage ist, dann lohnt es sich gleich doppelt über eine Modernisierung (bis zum 31.12.2017) zu sprechen. Profitieren Sie durch:

  • Minderung der EEG.-Umlage auf den Eigenverbrauch und
  • Förderung der Modernisierung nach KWKG 2017

Bei einer Modernisierung bestehender KWK-Anlagen besteht ein Anspruch auf Zahlung des KWK- Zuschlags für Strom. Modernisierung bedeutet:

  • die die Effizienz bestimmenden Teile wurden erneuert,
  • die Modernisierung bewirkt eine Effizienzsteigerung,
  • die Kosten der Modernisierung betragen mindestens 25 % einer vergleichbaren Neuanlage

Der KWK-Zuschlag wird gezahlt für:

  • 15.000 Vollbenutzungsstunden

die Modernisierung erfolgt frühestens 5 Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebs

  • 30.000 Vollbenutzungsstunden

die Modernisierung erfolgt frühestens 10 Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebs. Die Kosten der Modernisierung betragen mindestens 50 % einer vergleichbaren Neuanlage

Ihr Nutzen

Der Vorteil eines Austauschs bzw. einer Modernisierung noch in 2017 ist, dass auf den eigenerzeugten und selbstgenutzten Strom keine EEG-Umlage zu zahlen ist und sogar eine Erweiterung vorgenommen werden darf.

Ihr Zusatznutzen: Energiekonzepte der eta Energieberatung mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien, effizienter Kraft-Wärme-Kopplung und der ressourcenschonenden Nutzung von Abwärme reduzieren den Primärenergiefaktor Ihres Fernwärmenetzes.

Link zum Blog Primärenergiefaktor von Fernwärmenetzen.

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Für diese Industriebetriebe haben wir Konzepte zur Energieversorgung mit KWK-Anlagen erstellt und damit eine langfristig wirtschaftliche Energieerzeugung gesichert.

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