Steuerrückerstattung

Die Energienebenkosten haben oft einen wesentlichen Anteil an den gesamten Energiekosten eines Betriebs. Beim Strom sind Energienebenkosten von über 75 % keine Seltenheit.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für eine Steuerrückerstattung bei den Energienebenkosten.

Um welche Steuern geht es?

Es geht um die gesetzlich geregelten Energienebenkosten wie Strom-/Energiesteuer, EEG-Umlage, Netzentgelte, Strom NEV-Umlage, Konzessionsabgabe, KWKG-Abgabe oder Offshore-Haftungsumlage. Und es kommen laufend neue Abgaben hinzu.


Ist eine Rückerstattung der Energienebenkosten auch für mich interessant?

Extrem groß ist die Bandbreite der Energiekosten für industrielle Großabnehmer. Dies resultiert nur zum Teil aus unterschiedlich hohen Energiepreisen. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welcher Höhe Sie mögliche Entlastungen nutzen können. Denn vielfach lassen sich die gesetzlich geregelten Energienebenkosten durchaus beeinflussen. Allerdings steht dahinter ein komplexes und lebendiges Gesetzeswerk, bei dem der Verordnungsgeber Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände definiert hat. Diese können teilweise zu Rückerstattungen (die Vergangenheit betreffend) bzw. Reduzierungen und/oder Befreiungen (die Zukunft betreffend) bei den Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben führen.

Unserer Erfahrung nach werden diese Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände nur in den seltensten Fällen vollständig von den Kunden genutzt. Um das zu ändern, unterstützen wir Sie.

Was können wir für Sie tun?

Wir prüfen, inwieweit an jedem Ihrer Standorte alle Befreiungstatbestände bei den Energienebenkosten optimal genutzt werden. Hierbei ist es wesentlich, alle Regelungen und Optionen im Zusammenspiel zu betrachten, weil vieles voneinander abhängt und sich gegenseitig beeinflusst.

Die eigentliche Herausforderung bei der Senkung der Energienebenkosten liegt nicht bei der Antragstellung, sondern vielmehr in der Entwicklung eines Maßnahmenbündels zur Erreichung der bisher noch nicht genutzten Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten. Dafür ist das Zusammenspiel verschiedener Kompetenzen aus Technik, Recht und Energiewirtschaft notwendig.

Das oftmals enorme Einsparpotenzial kann zudem ohne Investitionen, nur durch das richtige Stellen der richtigen Anträge ggf. im Zusammenspiel mit technischen Maßnahmen erzielt werden. Wir schlagen dabei nicht nur Maßnahmen vor, sondern begleiten Sie auch bis zur erfolgreichen Realisierung (z. B. Erhalt von Rückerstattungen oder Bestätigung von Befreiungen).

Ausgewählte Projekte

Für diese Industriebetriebe konnten wir die Energiekosten deutlich reduzieren und so erhebliche Einsparungen erzielen. Dies war entweder durch Steuerbefreiungen, Rückerstattungen oder einen günstigen Energieeinkauf möglich. Oftmals auch durch ein Bündel aus verschiedenen Maßnahmen.

Hochland Energiekonzept

Hochland – Biomasse-Dampferzeugung

Die Firma HOCHLAND will die Energieversorgung nachhaltig gestalten und deshalb zur Dampferzeugung ein Hackschnitzel-Heizwerk für Ihre Werksversorgung in Heimenkirch errichten. Ergänzend soll aus dem Heizwerk die Wärmeversorgung für das geplante kommunale Nahwärmenetz des Marktes Heimenkirch sichergestellt werden.

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Biomasse-Heizwerk Engelsberg - Energieberatung Engelsberg - Biomasseanlagen optimieren

Biomasse-Heizwerk Engelsberg

Um Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Wärmeverbunds zu verbessern beauftragte die Fernwärme Engelsberg GmbH bereits in einer sehr frühen Projektphase ​eine systematische Betriebsoptimierung durch die eta Energieberatung.

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Eirenschmalz Holzvergaser-BHKWs

Eirenschmalz Metallbau – Energiekonzept

Im Rahmen der unternehmensinternen Nachhaltigkeitsstrategie erweitert das Unternehmen, die bisherige Energieversorgung um mehrere Holzvergaser-BHKWs, Biomassekessel, einen Großpufferspeicher und mehrere PV-Anlagen. Damit soll klimafreundlich und regenerativ Strom und Wärme zur Versorgung der eigenen Werkshallen erzeugt werden.

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