Sie profitieren, wie sehr viele Unternehmen, von Vergünstigungen beim Stromeinkauf? Dann sollten Sie dringend aktiv werden, um Ihre Einsparungen zu erhalten und teure Sanktionen zu vermeiden! Das Energierecht sieht eine Abgrenzungspflicht privilegierter Strommengen (reduzierte Steuern, Abgaben und Umlagen) vor. Das heißt, dies Strommengen sind von Mengen, auf die eine Privilegierung nicht zutrifft, durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen abzugrenzen und fristgerecht zu melden.
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