Änderung der Bayerischen Bauordnung – Fotovoltaikpflicht für Gebäude des Freistaates Bayern und für Neubauten zur gewerblichen und industriellen Nutzung ab 1. Januar 2023. Ab 1. Juli 2023 gilt dies auch für alle anderen zu errichtenden Nichtwohngebäude. Des weiteren gilt diese Regelung für alle Nichtwohngebäude, bei denen ab dem 1. Januar 2025 eine komplette Dachsanierung durchgeführt wird.
- Startseite
- /
- Tag: BayKlimaG