Die Sanierung von Gebäuden in Deutschland wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch drei Teilprogramme: BEG WG, BEG NWG und BEG EM gefördert. Ab dem 01.01.2024 gibt es neue Regeln für die Förderanträge.

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Das BMWi hat eine überarbeitete Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Wesentliche Neuerung darin ist die Förderung von kleinen Wärmenetzen mit bis zu 16 angeschlossenen Gebäuden. Durch die Überarbeitung der BEG soll die entstehende Förderlücke geschlossen werden.

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