Im Falle einer Gasmangellage wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Bundeslastverteiler. Sie übernimmt dann auf hoheitlicher Ebene die Verteilung und Zuteilung der verfügbaren Gasmengen. Die BNetzA darf gleichzeitig Letztverbraucher anweisen, ihren Gasbedarf zu reduzieren. Letztverbraucher sollten vorbereitet in eine mögliche Gasreduzierung gehen.

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Das aktuelle Konsultationspapier der BNetzA sieht vor, dass Unternehmen weiterhin die steuerlichen Vorteile der „intensiven Netznutzung“ in Anspruch nehmen können, deren Verbrauch sich durch Einsparungen reduziert hat, sodass dadurch letztlich die Voraussetzungen wegfallen würden.

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