Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Beschluss vom 24. Juli 2024 einen wichtigen Schritt zur Reform der Netzentgeltrabatte nach § 19 StromNEV eingeleitet. In einem neuen Eckpunktepapier wird deutlich, dass die aktuellen Regelungen nicht mehr den Anforderungen eines modernen Stromsystems gerecht werden. Zukünftig sollen auch Netznutzer, die ihre Lastspitzen flexibel anpassen, von Entlastungen profitieren.
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