Ab sofort müssen neu installierte Ladesäulen für E-Autos neue eichrechtliche Vorgaben erfüllen. Zum 1. April 2019 enden die eichrechtlichen Übergangsfristen für die Umrüstung von E-Ladesäulen. Alle neu installierten Ladessäulen, an denen mit nachgelagerter Rechnung bezahlt wird, müssen nun von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassene Messgeräte aufweisen. Früher errichtete Ladesäulen müssen zeitnah umgerüstet werden.
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- Tag: E-Mobility