Die Verordnung der Bundesregierung mit dem sperrigen Namen Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – abgekürzt EnSimiMaV – wurde verabschiedet um Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich zu regeln und von Gebäudeeigentümern und der Wirtschaft einzufordern.

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Deutschlands Energieverbrauch ist im ersten Halbjahr 2022 vor dem Hintergrund starker Energiepreissteigerungen und aufgrund einer deutlichen Abschwächung des Wirtschaftswachstums sowie der milden Witterung um 3,5 % gesunken. Eine Antwort auf die hohen Energiepreise ist Energiesparen. Wir sehen Energiesparen nicht als simplen Verzicht auf erforderliche Energiedienstleistungen, sondern als Umsetzung von Einsparmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Investitionen in Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs amortisieren sich wegen der höheren Energiekosten deutlich schneller.

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Energieeffizienz und Energiemanagement

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Energieaudits nach EDL-G – jetzt für 2019 planen! Was versteht man unter einem Energieaudit? Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 verpflichtet ab März 2015 alle Unternehmen, die nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, bis zum 5. Dezember 2015 erstmals und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Warum jetzt schon das Energieaudit 2019 planen?…

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