Mit dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zeichnet sich eine Entlastung bei den Energiekosten ab: Unter anderem soll die Gasspeicherumlage künftig entfallen. Wann genau und ob es einen neuen Finanzierungsmechanismus geben wird, ist noch offen. Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick.

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Für das Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 wird ein Teil der Bilanzierungsumlage erstattet. Sie können möglicherweise davon profitieren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und entsprechende Potenziale zu sichern.

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Letztverbraucher, die ein individuelles Netzentgelt im Wege der sog. Intensiven Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV vereinbart haben, müssen selbsttätig prüfen, ob das bislang in Bezug genommene Pfadkraftwerk auch weiterhin als taugliches Pfadkraftwerk zur Verfügung steht.

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Das aktuelle Konsultationspapier der BNetzA sieht vor, dass Unternehmen weiterhin die steuerlichen Vorteile der „intensiven Netznutzung“ in Anspruch nehmen können, deren Verbrauch sich durch Einsparungen reduziert hat, sodass dadurch letztlich die Voraussetzungen wegfallen würden.

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Nun stellt das Bundesfinanzministerium die Entlastungstatbestände auf den Prüfstand und hat dazu ein Forschungsvorhaben veröffentlicht.

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Energierecht, Energienebenkosten und Ausschreibungen

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Die sogenannten Energienebenkosten machen mittlerweile den Großteil einer Strom- oder Gasrechnung aus. Und es ist davon auszugehen, dass der Anteil weiter steigt. Permanente Gesetzesänderungen sowie zahlreiche Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten sind dabei die Herausforderung für die Unternehmen. Ob der finanziellen Bedeutung der Energienebenkosten, insbesondere in der stromintensiven Industrie, gehört die Beschäftigung mit diesem Thema mittlerweile zum Alltag. …

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