Letztverbraucher, die ein individuelles Netzentgelt im Wege der sog. Intensiven Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV vereinbart haben, müssen selbsttätig prüfen, ob das bislang in Bezug genommene Pfadkraftwerk auch weiterhin als taugliches Pfadkraftwerk zur Verfügung steht.

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Das aktuelle Konsultationspapier der BNetzA sieht vor, dass Unternehmen weiterhin die steuerlichen Vorteile der „intensiven Netznutzung“ in Anspruch nehmen können, deren Verbrauch sich durch Einsparungen reduziert hat, sodass dadurch letztlich die Voraussetzungen wegfallen würden.

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Nun stellt das Bundesfinanzministerium die Entlastungstatbestände auf den Prüfstand und hat dazu ein Forschungsvorhaben veröffentlicht.

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Energierecht, Energienebenkosten und Ausschreibungen

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Die sogenannten Energienebenkosten machen mittlerweile den Großteil einer Strom- oder Gasrechnung aus. Und es ist davon auszugehen, dass der Anteil weiter steigt. Permanente Gesetzesänderungen sowie zahlreiche Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten sind dabei die Herausforderung für die Unternehmen. Ob der finanziellen Bedeutung der Energienebenkosten, insbesondere in der stromintensiven Industrie, gehört die Beschäftigung mit diesem Thema mittlerweile zum Alltag. …

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