Was der Ampelkoalition Ende 2024, Anfang 2025 nicht vergönnt war, scheint in diesem Jahr zu gelingen:
Die Änderung des StromStG und des EnergieStG sollen nunmehr mit einjähriger Verspätung zum 01.01.2026 wirksam werden.

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In der aktuellen Diskussion um das Kraftwerksstrategiegesetz und das Strommarktdesign stehen die Herausforderungen und Chancen der Erneuerbaren Energien im Fokus. Mit dem wachsenden Anteil von PV- und Windkraftanlagen wird die Notwendigkeit einer flexiblen Energieversorgung immer deutlicher. Negative Strompreise und Redispatchmaßnahmen zeigen die Diskrepanz zwischen Energiebedarf und -erzeugung auf.

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Der Ausbau der erneuerbaren Energien bringt das Stromnetz auf allen Verteilebenen zunehmend unter Druck. Der volatile Charakter der Erzeugungsprofile lässt die Frequenz und das Energieangebot schwanken, was Risiken birgt. Große Batteriespeicher in Modulbauweise können dabei helfen Netze zu stabilisieren und überschüssige Energie aufzunehmen.

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Die Bundesregierung hat verschiedene Änderungen am EnWG beschlossen.
Interessant für Unternehmen ist sicherlich, dass es keine Doppelbelastung mehr von Energiespeichern geben soll. Um zu verhindern, dass Strom, der in Speicher eingespeist und wieder zum Letztverbrauch entnommen wird, doppelt mit Netzentgelten, Abgaben und Umlagen belastet wird, wurde die Begriffsdefinition angepasst.

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