Das BMWi hat eine novellierte Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) veröffentlicht. Die wesentlichen Neuerungen stellen wir Ihnen in unserem Blogbeitrag vor.
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Ab 1. März 2023 werden klimafreundliches Bauen und der Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden über das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) staatlich gefördert. Mit dem neuen Programm wird die Förderung über das BEG abgelöst.
Zahlreiche Änderungen gibt es zum Jahresbeginn bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Mit dem BEG fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden. Die neuen BEG-Richtlinien sind zum 30. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Im Modul 4 des Förderprogramms Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert. Mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022 ist es nunmehr auch im Modul 4 zulässig, bereits unmittelbar nach Antragstellung mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.
Die kommunale Wärmeplanung ist als neuer Förderschwerpunkt zum 1. November 2022 in die Kommunalrichtlinie aufgenommen worden. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. Mit Hilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.
Aktuell gibt es zahlreiche Änderungen bei den Förderprogrammen des Bundes. Wichtigste Neuerung: die lange erwartete Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) tritt zum 15. September 2022 in Kraft! Welche Fördermöglichkeiten die BEW bietet und was sich sonst noch bei Bundesfördermitteln ändert oder geändert hat, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei Realisierung von kommunalen Wärmekonzepten oder Bürgeranlagen kommt den Kommunen eine wichtige Rolle zu. Damit steigt aber auch der Beratungsbedarf. Neben der Erarbeitung von technischen Konzepten gilt es die begrenzten wirtschaftlichen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen und durch Fördermittel zu ergänzen.
Das BMWi hat eine novellierte Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft veröffentlicht. Wesentliche Neuerung darin ist einerseits die Erweiterung des Moduls 4 um den Fördertatbestand der Ressourceneffizienz und andererseits die Erweiterung des Programms um ein fünftes Modul „Transformationskonzepte“
Diese Förderung unterstützt Unternehmen und auch Kommunen bei der Erarbeitung einer umfassenden Dekarbonisierungsstrategie. Das bedeutet, für die Erstellung einer CO2-Roadmap sowie die Planung und Umsetzung von Schritten zur Erreichung der Klimaneutralität kann nun eine attraktive Förderung genutzt werden.