Der Freistaat Bayern fördert ab sofort über das Programm BioWärme Bayern automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennleistung von 60 kW und zugehörige Nahwärmenetze.

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Im Modul 4 des Förderprogramms Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert.

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Die kommunale Wärmeplanung ist als neuer Förderschwerpunkt zum 1. November 2022 in die Kommunalrichtlinie aufgenommen worden. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. Mit Hilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.

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