Zweite Ausschreibung Strom aus Biomasseanlagen

Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage sichern

Nach dem EEG 2017 können sich auch in diesem Jahr wieder bestehende Biomasse-Heizkraftwerke für eine Verlängerung ihrer EEG-Förderung bewerben, indem sie sich an der Ausschreibung im September beteiligen!

Ihre EEG-Förderung läuft bald aus – was nun?

Betreiben Sie auch ein Biomasse-Heizkraftwerk, das vor dem Jahr 2006 in Betrieb gegangen ist? Dann läuft Ihre EEG-Förderung unter Umständen bereits in 3 Jahren aus und Sie erhalten deutlich weniger für den erzeugten Strom. Dagegen können Sie bereits jetzt etwas tun! Biomasse-Heizkraftwerke, die bis Ende 2005 in Betrieb gegangen sind, können im Rahmen des EEG 2017 eine Verlängerung des EEG-Förderzeitraums um weitere 10 Jahre beantragen. Achtung! Wichtig ist die Angebotsabgabe bis spätestens Ende August 2018.

Ergebnisse der 1. Biomasse-Ausschreibung

In der ersten Ausschreibungsrunde 2017 entfielen über 80 % der Gebote, die einen Zuschlag erhielten, auf Bestandsanlagen. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 14,30 ct/kWh. Neun Gebote mit einem Gebotsvolumen von 13,4 MW konnten wegen formaler Fehler oder fehlender Teilnahmevoraussetzungen nicht im Zuschlagsverfahren berücksichtigt werden.

Die eta Energieberatung hat in der letztjährigen Ausschreibungsvorbereitung mehrere Biomasseanlagen beraten, welche alle mit Ihrem Gebot den Zuschlag erhalten haben. Diese Biomasseanlagen wiesen einen Anteil von rund einem Drittel am gesamten letztjährigen Ausschreibungsvolumen auf. Durch die erfolgreiche Strategiewahl bei der Ausschreibung konnte für die Kunden ein Zuschlag mit bestmöglichen Konditionen erzielt werden.

Was können wir hier für Sie tun?

Um für eine Anlage eine möglichst wirtschaftliche Vergütung zu erzielen, ist einerseits die Vergütungshöhe, andererseits der Zeitpunkt der Umstellung von der alten auf die neue Vergütung entscheidend. Eine optimale Strategie ist erreicht, wenn sowohl die Dauer der alten Vergütung als auch die Höhe der neuen Vergütung maximiert werden. Eine zu späte Teilnahme an der Ausschreibung birgt jedoch das Risiko, dass beim letztmöglichen Gebotstermin vor Auslaufen der alten Vergütung der Zuschlag verpasst wird und somit die Anschlussförderung. Insbesondere Betreiber von Anlagen, die vor Januar 2006 in Betrieb gegangen sind, sollten sich zeitnah mit dieser Thematik auseinandersetzen, um eine optimale Anschlussförderung zu erzielen.

Hört sich kompliziert an? Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt zum Erfolg!

Die eta Energieberatung unterstützt Sie bei der Analyse Ihrer Vergütungssituation und der hieraus folgenden Strategieentwicklung zur Weiternutzung der EEG-Förderung.

Ihr Nutzen:

  1. Sie wissen nach unserer Prüfung individuell für Ihre Anlage, ob gesetzliche Vorgaben und technische Voraussetzungen erfüllt sind und ob ggf. entsprechende Anpassungen an der Technik erforderlich werden.
  2. Gemeinsam ermitteln wir die Mindestgebotshöhe für einen wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Anlage sowie die maximal erzielbare Vergütungshöhe.
  3. Sie erhalten einen aktuellen Blick auf Ihre Wirtschaftlichkeit
  4. Sie werden durch das gesamte Ausschreibungsverfahren geführt und erhalten Handlungsempfehlungen für die weiteren Schritte im Falle eines Zuschlags.

Wir helfen Ihnen weiter!

Sprechen Sie mich an!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Begleitung durch die nächste Ausschreibungsrunde!

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

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