Digitalisierung von Netzentgelt-Anträgen

5. Mai 2025

Die Bundesnetzagentur testet das Bundesportal als neuen digitalen Meldeweg für individuelle Netzentgelte. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die digitale Antragstellung und die geplante Netzentgeltreform ab 2026 einstellen – wir unterstützen Sie dabei.


BNetzA testet Bundesportal für § 19 StromNEV-Meldungen

Im Rahmen der Meldungen zu individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Bundesportal ergänzend zum bisherigen Meldeweg zur Verfügung. Dieser sieht bislang eine Übermittlung der Ist-Daten für das abgelaufene Kalenderjahr bis zum 30.06. des Folgejahres per E-Mail vor.

Die Beschlusskammer 4 der BNetzA plant nach einer Testphase zu entscheiden, ob und wann das Bundesportal verpflichtend für die Antragstellung genutzt werden muss. Ziel ist eine vollständige Digitalisierung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das seit 2017 Behörden verpflichtet, ihre Leistungen auch online anzubieten. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird kontinuierlich weiterverfolgt.


Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Unternehmen mit individuellen Netzentgelten stehen aktuell vor zwei wesentlichen Aufgaben:

  • Vorbereitung auf die digitale Antragstellung: Diese ist zunächst fakultativ, könnte aber zukünftig verpflichtend werden. Der Antrag folgt weiterhin der bisherigen Systematik für Netzentgelte und Privilegien.
  • Beobachtung der Netzentgeltreform 2026: Die BNetzA arbeitet derzeit an einer Neugestaltung der Netzentgeltsystematik, die stärker das Prinzip der Netzdienlichkeit in den Mittelpunkt rückt.

Insbesondere die neuen Regelungen zu § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV – also zur atypischen und intensiven Netznutzung – sollen künftig gezielt netzdienliches Verhalten fördern. Übergangsregelungen sind in Diskussion, damit Unternehmen sich rechtzeitig auf die Änderungen einstellen und ihre Flexibilitätspotenziale nutzen können, um Netzentgelte zu reduzieren.

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Andreas Schmid


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