Digitalisierung von Netzentgelt-Anträgen
5. Mai 2025
Die Bundesnetzagentur testet das Bundesportal als neuen digitalen Meldeweg für individuelle Netzentgelte. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die digitale Antragstellung und die geplante Netzentgeltreform ab 2026 einstellen – wir unterstützen Sie dabei.
BNetzA testet Bundesportal für § 19 StromNEV-Meldungen
Im Rahmen der Meldungen zu individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Bundesportal ergänzend zum bisherigen Meldeweg zur Verfügung. Dieser sieht bislang eine Übermittlung der Ist-Daten für das abgelaufene Kalenderjahr bis zum 30.06. des Folgejahres per E-Mail vor.
Die Beschlusskammer 4 der BNetzA plant nach einer Testphase zu entscheiden, ob und wann das Bundesportal verpflichtend für die Antragstellung genutzt werden muss. Ziel ist eine vollständige Digitalisierung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das seit 2017 Behörden verpflichtet, ihre Leistungen auch online anzubieten. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird kontinuierlich weiterverfolgt.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Unternehmen mit individuellen Netzentgelten stehen aktuell vor zwei wesentlichen Aufgaben:
Insbesondere die neuen Regelungen zu § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV – also zur atypischen und intensiven Netznutzung – sollen künftig gezielt netzdienliches Verhalten fördern. Übergangsregelungen sind in Diskussion, damit Unternehmen sich rechtzeitig auf die Änderungen einstellen und ihre Flexibilitätspotenziale nutzen können, um Netzentgelte zu reduzieren.
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Andreas Schmid