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Entlastung bei der CO2-Abgabe für energieintensive Unternehmen durch die Carbon-Leakage-Verordnung

15. Dezember 2025

Seit 2021 unterliegen deutsche Unternehmen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf Grund der Einführung der CO2-Abgabe auf Brenn- und Kraftstoffe höheren Belastungen. Insbesondere energieintensive Unternehmen sind davon betroffen.
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen aufrecht zu halten und eine Abwanderung dieser ins Ausland zu vermeiden, können diese Unternehmen – gemäß §11 BEHG – eine anteilige Rückerstattung der CO2 Kosten beantragen.

Die Antragsstellung selbst ist im §27 der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung - BECV) geregelt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Antragsstellung erfüllt werden?

  • Listung der Wirtschaftszweigklassifikation im Anhang 1 des offiziellen Leitfadens zur Antragsstellung
  • Antragsstellung ist auch möglich, wenn im Unternehmen verschiedene Wirtschaftszweigklassifikationen vorliegen und nicht alle gelistet sind
  • Zertifizierung des Unternehmens ISO 50001(EnMS) oder EMAS (UMS)
  • Nachweis von ökologischen Gegenleistungen (erst bei wiederholter Antragsstellung)
  • Antrag muss bis 30.06. des Folgejahres gestellt werden

Welche Voraussetzungen müssen für die Antragsstellung erfüllt werden?

  • Brennstoffverbräuche zur Produktion der Antragsberechtigten Produkte
  • Energierechnungen zum Nachweis der gezahlten CO2-Steuer
  • Produktionsmengen der antragsberechtigen Produkte
  • Nachweis der Wirtschaftszweigklassifikation
  • EMAS oder ISO 50001 Zertifikat
  • VALERI Berechnungen der ökologischen Gegenleistungen (bei wiederholter Antragsstellung)
  • Ggf. Vollmacht für die Antragsstellung, sofern der Antrag von den Experten der eta Energieberatung GmbH für Sie eingereicht werden soll

Wie läuft die Antragsstellung ab?

  • Antrag muss über das Formular-Management-System (FMS) der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bearbeitet werden
  • Prüfung des Antrags innerhalb des FMS durch Wirtschaftsprüfer (WP) des antragstellenden Unternehmens.
  • Versand des Antrages mit elektronischer Signatur von Seiten des WP an den Antragssteller innerhalb des VPS-Mailsystems
  • Bei wiederholter Antragsstellung Nachweis der ökologischen Gegenleistungen über einen separaten Antrag im FMS Portal
  • Prüfung der Ökologischen Gegenleistungen von Seiten einer prüfungsbefugten Stelle (Auditor bzw. Zertifizierungsgesellschaft)
  • Versand des Antrages mit elektronischer Signatur von Seiten des Auditors an den Antragssteller innerhalb des VPS-Mailsystems
  • Einreichung beider Anträge bei der DeHSt über das VPS-Mailsystem von Seiten des Antragsstellers oder einer bevollmächtigten dritten Person

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Bernhard Negele

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