Absenkung der Stromsteuer nutzen

28. Februar 2024

Die Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes wurde gemäß dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 deutlich gesenkt. Statt der bisherigen 20,50 €/MWh gilt nun der europäische Mindeststeuersatz von nur noch 0,50 €/MWh. Das bedeutet erhebliche Einsparungen für Ihr Unternehmen. Um von der Absenkung zu profitieren, muss ein Antrag auf eine Ermäßigung beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.


Antrag auf Ermäßigung weiterhin notwendig

Gute Nachrichten für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes!

Im Rahmen des im Dezember vorgelegten Haushaltsfinanzierungsgesetzes wird die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe in den Kalenderjahren 2024 und 2025 auf den europäischen Mindestsatz von 0,50 € je Megawattstunde gesenkt. In diesem Zuge läuft der sogenannte Spitzenausgleich nach §10 StromStG aus und wird abgeschafft. In dieser Zwischenregelung geht auch die bisher bekannte Stromsteuerentlastung nach §9b StromStG auf. Die Einreichung eines entsprechenden Antrags auf Ermäßigung der Stromsteuer beim zuständigen Hauptzollamt ist aber weiterhin notwendig. Die Stromsteuerermäßigung wird weiterhin erst nach überschreiten des Sockelbetrages von 250 €, also nach Verbrauch von 12,5 Megawattstunden Strom, wirksam. Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zuge noch die Tatsache, dass für die Realisierung des Steuervorteils für das Antragsjahr 2024 und 2025 kein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (oder vergleichbare Management-Systeme) vorhanden sein muss.


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Stefan Heinl

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