Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) - wie kann Ihr Unternehmen diese gewinnbringend nutzen?
15. Dezember 2025
Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen erweitert.
Gemäß § 9 EnEfG sind Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr dazu verpflichtet, Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen, welche im Rahmen von Energieaudits nach der DIN EN 16247-1, einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS, identifiziert und als wirtschaftlich im Sinne des EnEfG bewertet wurden, zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung muss innerhalb von drei Jahren nach dem Energieaudit bzw. der Zertifizierung oder Rezertifizierung nach der ISO 50001 oder EMAS in einem öffentlichen Unternehmensbericht oder als separates Dokument auf der Internetseite des Unternehmens erfolgen.
Darüber hinaus müssen jährlich zum 31.03. Angaben zur Abwärme bereitgestellt und in der „Plattform für Abwärme“ online gemeldet werden.
(näheres siehe https://eta-energieberatung.de/abwarmemeldung-nach-enefg-2/ )
Abwärmemeldungspflicht nützlich?
Abwärmemeldung sowie die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen sind nicht nur Pflichten, sondern können und sollten von Unternehmen strategisch genutzt werden – hier einige positive Aspekte:
Die eta Energieberatung GmbH unterstützt mit ihren Expertinnen und Experten Ihr Energieteam bei:
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Bernhard Negele
