• Startseite
  • Aktuelles
  • Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) – wie kann Ihr Unternehmen diese gewinnbringend nutzen?

Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) - wie kann Ihr Unternehmen diese gewinnbringend nutzen?

15. Dezember 2025

Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen erweitert.

Gemäß § 9 EnEfG sind Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr dazu verpflichtet, Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen, welche im Rahmen von Energieaudits nach der DIN EN 16247-1, einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS, identifiziert und als wirtschaftlich im Sinne des EnEfG bewertet wurden, zu erstellen und zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung muss innerhalb von drei Jahren nach dem Energieaudit bzw. der Zertifizierung oder Rezertifizierung nach der ISO 50001 oder EMAS in einem öffentlichen Unternehmensbericht oder als separates Dokument auf der Internetseite des Unternehmens erfolgen.

Darüber hinaus müssen jährlich zum 31.03. Angaben zur Abwärme bereitgestellt und in der „Plattform für Abwärme“ online gemeldet werden.

(näheres siehe https://eta-energieberatung.de/abwarmemeldung-nach-enefg-2/ )

Abwärmemeldungspflicht nützlich?

Abwärmemeldung sowie die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen sind nicht nur Pflichten, sondern können und sollten von Unternehmen strategisch genutzt werden – hier einige positive Aspekte:

  • Transparenz über Energieflüsse:
    Energieverluste und Potenziale zur Nutzung werden identifiziert und bewertet.
  • Kostensenkung durch Aufwertung von Abwärme als Ressource -
    Mithilfe von Abwärme und Hochtemperatur-Wärmepumpen kann Prozesswärme generiert werden. Damit können CO2-Emissionen und Abgaben reduziert und die Betriebskosten gesenkt werden. Falls die Abwärme nicht im eigenen Unternehmen eingesetzt werden kann, könnten benachbarte Unternehmen oder kommunale Energieversorger
  • Über die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ können Unternehmen Zuschüsse für Investitionen in effiziente und CO2-arme Technologien erhalten. Das gilt sowohl für
  • Positive Außenwirkung: Unternehmen, die frühzeitig Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen, können ihre ökologische Verantwortung sichtbar machen und sich als attraktive Partner für Kunden und Investoren positionieren.

Die eta Energieberatung GmbH unterstützt mit ihren Expertinnen und Experten Ihr Energieteam bei:

  • der Energieanalyse und Berechnung Ihrer Abwärmepotenziale
  • der Identifikation und Berechnung von Effizienzmaßnahmen
  • umfangreichen Analysen, die im Rahmen eines geförderten Transformationsplanes (eew Modul 5) durchgeführt werden können:
    Transformationskonzepte - www.eta-energieberatung.de
  • der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen gemäß DIN EN 17463 (Valeri)
  • der Erstellung von Umsetzungsplänen 
  • der Abwärmemeldung auf der Plattform für Abwärme. 

      Schalten Sie uns ein!

      Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Energie-Management-Systems

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder vergleichbaren Systemen.

       

      Wir finden auch für Sie die maßgeschneiderte Lösung und erstellen Ihnen ein Konzept, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

       

      Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

      Bernhard Negele

      Success message!

      Warning message!

      Error message!