Biomasseausschreibung

Sichern Sie sich maximale Erlöse!

Der Gesetzgeber hat mit diesem Ausschreibungsverfahren die Möglichkeit geschaffen, die Wirtschaftlichkeit von Biomasseanlagen zu verbessern. Neben Neuanlagen können schon heute Bestandsanlagen, die ab 2020 schrittweise aus der EEG-Förderung fallen, dieses Instrument nutzen, um Mehrerlöse zu erwirtschaften. Allerdings sind die Bedingungen hierfür deutlich komplexer als bei den anderen Erneuerbaren Energien.

Das EEG bietet Biomasse-Neuanlagen und -Bestandsanlagen mit der Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung die Möglichkeit, ihren Betrieb wirtschaftlich zu gestalten. Biomasse-Bestandsanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, müssen nach 20 Betriebsjahren eine Anschlussnutzung organisieren und können dabei zur einmaligen Verlängerung von 10 Jahren optieren.

Sie brauchen dazu: die richtige Strategie, um in der Ausschreibung die maximalen Erlöse zu erzielen, und die Kenntnis aller komplexen Regelungen, um in der Ausschreibung überhaupt erfolgreich zu sein. Hilfreich ist es natürlich, an den richtigen Zeitpunkt für die Teilnahme an einer Ausschreibung zu denken und den Zeitplan fest im Blick zu behalten.

Ausgangslage

Betreiben auch Sie ein Biomasse-Heizkraftwerk oder ein Biogas-BHKW und Ihre EEG-Förderung endet in absehbarer Zeit bzw. ist sie bereits ausgelaufen?

Ihre Anlage ist technisch auf der Höhe oder kann mit vertretbarem Aufwand ertüchtigt werden?

Ihr Anlagenkonzept ist robust für die Zukunft und Sie wollen ihr eingesetztes Kapital intensiv nutzen?

Bei Neuanlagen brauchen Sie ein erstklassiges Erzeugungskonzept und Sie müssen vorab gut kalkulieren, damit Sie mit dem besten Gebotspreis ins Rennen gehen.

Lösung

Jeweils zum 1. April und zum 1. November eines Jahres finden die Gebotsrunden für Biomasseanlagen statt. Eine erfolgreiche Teilnahme bedeutet, dass für die nächsten 20 Jahre bei Neuanlagen bzw. 10 Jahre bei Bestandsanlagen der Strompreis für die Gebotsmenge im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) staatlich garantiert wird. Wie hoch der Strompreis für die eigene Anlage ist, hängt vom eigenen Gebot, dem Marktumfeld und weiteren individuellen Faktoren ab.

Somit bedarf es einer klaren Strategie, um nicht nur bei der Auktion, sondern für die gesamte Förderzeit das beste Ergebnis zu erzielen.

Mit unserem Expertenwissen und unserem Tool haben wir alle Anlagen im Blick.

Rahmenbedingungen

Neben dieser betriebswirtschaftlichen Herangehensweise müssen aber auch rein formalistische und technische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. So gilt es unbedingt, den jeweiligen Stichtag einzuhalten, denn verspätet abgegebene Gebote werden nicht zugelassen. Ausgeschlossen werden auch Gebote, die gegen die Formatvorgaben verstoßen. Zusätzlich gilt, dass der erzeugte Strom über den gesamten Förderzeitraum ausschließlich ins öffentliche Netz eingespeist wird. Ein Eigenverbrauch ist nicht zulässig. Auch muss bei Bestandsanlagen die technische Eignung dem Netzbetreiber nachgewiesen werden.

Nächster Gebotstermin

Abgabefrist
(für nächsten Gebotstermin)

Ausschreibungs-
volumen

Höchstwert
(Neuanlagen)

Höchstwert
(Bestandsanlagen)

1. April 2020

167.770 kW

14,44 ct/kWh

16,40 ct/kWh

Was ist zu beachten?

Kurz gesagt: sehr viel. Dass dies nicht immer gelingt, zeigt das Ergebnis der letzten Ausschreibungsrunde: Bei einer Gebotsmenge von insgesamt 76 MW wurden letztlich 20 MW von der Auktion ausgeschlossen! Damit hatten die Bieter nicht gerechnet. Von den verbliebenen 56 MW hat die eta Energieberatung 30 MW als betreuendes Beratungsunternehmen für die Auktion vorbereitet, das Konzept/die Anlage kosten- und erlösoptimiert und erfolgreich in die Auktion gestellt. Alle (!) von der eta Energieberatung betreuten Unternehmen waren erfolgreich und haben ihren Zielpreis erhalten.

Was gestern optimal war muss heute nicht mehr passen. Die wirtschaftliche Situation Ihrer Biomasseanlagen hat sich u. U. durch eine Verschiebung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtert. Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen jedoch Möglichkeiten aufzeigen dem entgegenzuwirken.

Andreas Reichel
Energieerzeugung und -verteilung

eta-Experte Herr Reichel

Ihr Nutzen

  1. 1
    Nach unserer Prüfung wissen Sie individuell für Ihre Anlage, ob alle gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung erfüllt sind oder ob Anpassungen erforderlich sind.
    Auf Wunsch durchleuchten wir Ihr grundlegendes Energiekonzept.
  2. 2
    Sie erhalten alle Berechnungen und Aussagen zur Wirtschaftlichkeit, zum Marktumfeld, zur individuellen Mindestgebotshöhe sowie zur maximal erzielbaren Vergütungshöhe.
  3. 3
    Sie werden professionell durch das gesamte Ausschreibungsverfahren geführt und
  4. 4
    erhalten Handlungsempfehlungen für die weiteren Schritte nach Zuschlagserteilung.

Wir helfen Ihnen, die maximale Vergütung für Ihren Strom zu erhalten!

Gerne erstellen wir für Sie eine klare Strategie, um bei der Auktion das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.


Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Andreas Schmid

Sie haben sicherlich viele Fragen – wir helfen Ihnen weiter

Das Thema ist für viele von Ihnen relativ neu und Ihnen stellen sich Fragen wie:

  • Ist für mich dieses Verfahren wirtschaftlich interessant?
  • Was muss ich tun?
  • Muss ich mit meiner Anlage an der Ausschreibung teilnehmen?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Wie läuft das Zuschlagsverfahren ab?
  • Welche Fristen sind einzuhalten?

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Für diese Kunden haben wir Konzepte zur biogenen Wärmeerzeugung erstellt und die Kunden vielfach bis zur Umsetzung betreut.

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