Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert.

Förderrunde 2023

Die für die Förderrunde 2023 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 400 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Es sind Jahresraten bis einschließlich 2028 für die Förderung vorgesehen.

Interessenbekundungen können bis zum 15. September 2023 digital über die Plattform easy online eingereicht werden.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel mindestens 1 Million Euro betragen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro.

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf 25 % reduzieren.

Detaillierte Informationen sind dem Projektaufruf zu entnehmen.

Interesse?

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So können wir Sie unterstützen

  • Fördermittelberatung und Interessensbekundung
  • Erstellung von CO2-Bilanzen und Einsparberechnungen
  • Erstellen von Sanierungsfahrplänen und CO2-Roadmaps
  • Fördermittelbeantragung

Wir helfen Ihnen, die richtigen Förderprogramme für Ihr Projekt zu finden!

Gerne analysieren wir, welche Möglichkeiten Sie haben, die Wirtschaftlichkeit Ihrer energietechnischen Vorhaben durch die Nutzung von Förderprogrammen zu steigern.

Auch für Sie finden wir die maßgeschneiderte Lösung.


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Kathrin Merkert

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