EEW-Novellierung 2023

Zum 01. Mai 2023 ist die novellierte Richtlinie zum Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ in Kraft getreten. Das BMWi hat eine novellierte Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) veröffentlicht. Die wesentlichen Neuerungen stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

EEW-Anpassungen ab Mai 2023

Folgende Anpassungen wurden in der Richtlinien-Novellierung vorgenommen:

  • Elektrifizierung

Einerseits wurde die Anrechnung von erneuerbarer elektrischer Energie verbessert, so dass jetzt auch Power-Purchase-Agreements im Modul 4 für die CO2-Einsparung bilanziert werden können. Auch die CO2-Faktoren für Strom wurden angepasst.
Außerdem wurde ein neues Modul 6 geschaffen, dass kleinen und Kleinst-Unternehmen die Möglichkeit bietet, unkompliziert und schnell vorhandene Anlagen und Geräte, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, durch moderne elektrische Geräte und Anlagen zu ersetzen.

  • Wasserstoff

Ebenso wie die Elektrifizierung kann die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff in Prozessen die Abhängigkeit und die Nutzung von fossilen Energieträgern, insbesondere Erdgas, stark reduzieren. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, die Nutzung von selbst erzeugtem Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen für die CO2-Einsparung bilanzieren zu können.

  • Geothermie

Modul 2 bietet nun die Möglichkeit, auch Geothermische Energiequellen zur Prozesswärmebereitstellung zu verwenden. Dabei kann ein komplettes Projekt, von der Planung über die Machbarkeitsstudie bis zur Bohrung, Erschließung und Errichtung der notwendigen Anlagentechnik gefördert werden.

  • Biomasse 

Die Nutzung von (primärer) Biomasse für die Prozesswärmeerzeugung wird eingeschränkt. Förderfähig bleibt jedoch die Prozesswärmebereitstellung aus Altholz A1 und A2 sowie aus Sägerestholz.

  • Besserstellung von kleinen und Kleinst-Unternehmen

Es wurde die Unterscheidung zwischen kleinen- und Kleinst-Unternehmen und mittleren Unternehmen eingeführt, so dass sich für kleine und Kleinst-Unternehmen ein 10 % höherer Fördersatz ergibt. Weiterhin wurde in Modul 4 der Förderdeckel für kleine- und Kleinst-Unternehmen auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Zusammen mit dem Modul 6 sowie der Möglichkeit, als Unternehmen mit KMU-Status in allen Modulen auch die Förderung nach AGVO Art. 17 zu wählen, wurde hier eine deutliche Verbesserung für KMU erreicht.

Wer profitiert von den Anpassungen im Programm EEW?

Durch die Erhöhung des Fördersatzes für kleine und Kleinst-Unternehmen können insbesondere diese Betriebe von der novellierten Förderrichtlinie EEW profitieren. Doch auch große Unternehmen können die im Programm neu eingeführten Energiequellen Wasserstoff und Geothermie nutzen und an der Anrechenbarkeit von PPA partizipieren.

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Kathrin Merkert

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