EnSimiMaV in Kraft getreten

Die Verordnung der Bundesregierung mit dem sperrigen Namen Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – abgekürzt EnSimiMaV – wurde verabschiedet um Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich zu regeln und von Gebäudeeigentümern und der Wirtschaft einzufordern. 

Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Die Verordnung, die am 1. Oktober 2022 in Kraft trat und für zwei Jahre bis zum 30. September 2024 gilt, soll den durch den völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelösten Verwerfungen auf dem Energiemarkt durch gezielte Maßnahmen begegnen.

Titel 1: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen

Titel 1 verpflichtet in §2 „Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung“ Hauseigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen oder von ihnen beauftragte Anlagenbetreiber zur Beauftragung einer Prüfung durch „fachkundige Personen. Dabei sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen wie der Einsatz energieeffizienter Pumpen, die Überprüfung technischer Parameter, die Erfordernis eines hydraulischen Abgleichs oder die vollständige Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen zu untersuchen und zu dokumentieren. Weiterhin wird die regelmäßige Überprüfung u. a. der Einstellung der Heizkurve, der Vorlauftemperaturen und des eingestellten Absenkbetriebs usw. gefordert.

Nach §3 „Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung“ für Liegenschaften mit Gaszentralheizungssystemen ist neben größeren Wohngebäuden (ab 6 WE) auch in Nichtwohngebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche ein hydraulischer Abgleich bis zum 30. September 2023 durchzuführen.

Titel 2: Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft

Titel 2 ist insofern brisant, weil darin Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe nach dem Energiedienstleistungsgesetz ein Energieaudit durchführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001 oder EMAS) betreiben müssen, verpflichtet werden, wirtschaftliche Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Darauf weist auch das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) unter folgendem Link hin.

Wann sind Maßnahmen wirtschaftlich durchführbar?

"Maßnahmen gelten entsprechend der EnSimiMaVals als wirtschaftlich durchführbar, wenn innerhalb von 20 % der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren ein positiver Kapitalwert vorliegt. Die Prüfung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit hat anhand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach der DIN EN 17463 (VALERI) zu erfolgen.“

Aufgrund der Energiepreissteigerung der letzten Zeit ist eine Aktualisierung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen nach DIN EN 17463 erforderlich, um die gesetzlich umzusetzenden Maßnahmen richtig zu identifizieren aber auch eine realistische Einschätzung der Amortisationszeit nach dynamischer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erhalten.

Was müssen Sie jetzt tun?

Ist Ihr Unternehmen verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreiben? Dann müssen Sie wirtschaftliche Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten umsetzen!

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie bei der Lokalisierung, Bewertung und Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Sprechen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen bei der Reduzierung Ihres Energieverbrauchs

Gerne analysieren wir, welche Möglichkeiten Sie haben Ihren Energieverbrauch und Ihre Energiekosten zu reduzieren.

Wir erstellen Ihnen ein Energiekonzept, zur Realisierung Ihrer Einsparpotenziale, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Bernhard Negele

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