Start des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN)

Ab 1. März 2023 werden klimafreundliches Bauen und der Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden über das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) staatlich gefördert. Mit dem neuen Programm wird die Förderung über das BEG abgelöst.

Neuausrichtung der Neubauförderung

Mit dem Neuausrichtung der Neubauförderung sollen CO2-Emissionen im Gebäudesektor über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes signifikant reduziert werden, der Primärenergiebedarf in der Betriebsphase verringert und die Prinzipien des nachhaltigen Bauens eingehalten werden.

Es werden zwei Förderstufen unterschieden:

  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG)
  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (KFWG - Q bzw. KFNWG - Q)

Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG)

Energetisch muss das Gebäude mindestens den Effizienzhaus 40-Standard erreichen. Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass spezifische Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus eines Gebäudes unterschritten werden. Darüber hinaus müssen gewisse technischen Mindestanforderungen erfüllt werden, die im Merkblatt zum KFN festgelegt werden.

Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (KFWG - Q bzw. KFNWG - Q)

Zusätzlich zu den genannten Anforderungen müssen weitere Anforderungen zum nachhaltigen Bauen erfüllt werden. Diese müssen entweder mit dem „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS)“ oder mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM (QNG-PREMIUM)“ bestätigt werden.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung des Gebäudes auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems und die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Zusätzlich muss eine Zuordnung aller Nutzflächen zu den LCA-Klassen geprüft werden. Eine Förderung ist nur bei Zuordnung einer LCA-Klasse möglich. 

Förderfähige Kosten

Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Des Weiteren sind die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung förderfähig, ebenso die Einbindung von Energieeffizienz-Experten.

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen. Kommunen erhalten darüber hinaus Investitionszuschüsse (z. B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen). Die Fördermittel werden von der KfW vergeben. 

Weitere Informationen

Die Details zur Förderung sowie die technischen Anforderungen können Sie der Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) entnehmen. 

Fördermittel nutzen

Sie möchten eine Energieeffizienzmaßnahme in Ihrem Unternehmen umsetzen oder wollen die Transformation hin zur Treibhausgasneutralität gestalten? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben technisch und im Hinblick auf die Nutzung von Fördergeldern.

So können wir Sie unterstützen

  • Orientierungsberatung zum Thema Fördermittel (Fördermittelberatung)
  • individuelle und projektbezogene Fördermittelrecherche
  • Fördermittelbeantragung
  • Erstellung von Einsparkonzepten
  • Erstellung von Transformationskonzepten und CO2-Roadmaps

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Doris Rottler

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Die eta Energieberatung ist ein europaweit aktives Beratungsbüro, das im energietechnischen und energiewirtschaftlichen Bereich tätig ist. Seit 26 Jahren beraten und unterstützen wir unsere Kunden beim Energieeinkauf und erstellen Einspar- und Versorgungskonzepte. Zu unseren Kunden gehören kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen, namhafte Großunternehmen, Energieversorger, Stadtwerke, Kommunen sowie private und öffentliche Einrichtungen.

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