Gaspreisbremse - Hilfe für Firmen nur bei Standorterhalt

Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreiskommission schlägt nach "Handelsblatt"-Informationen vor, die Gaspreisbremse "nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten".

Wie wird der Mehrerlös ermittelt?

Mittlerweile sind Details zu den Vorschlägen der Gaspreiskommission bekannt gewordenen. Konzerne sollen durch die Gaspreisbremse nur dann entlastet werden, wenn sie ihre Standorte erhalten. So steht es offenbar im Abschlussbericht der Gaspreiskommission.

Ein Verbot von Gehaltsboni und Dividenden soll es aber nicht geben. Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreiskommission schlägt nach "Handelsblatt"-Informationen vor, die Gaspreisbremse "nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten". Das gehe aus dem Abschlussbericht der Kommission hervor, der am Montag der Bundesregierung übergeben werden soll, berichtet die Zeitung. Die Unternehmen sollen demnach eine sogenannte Standort- und Transformationsvereinbarung abschließen müssen.

Die Expertenkommission hatte in ihrem Zwischenbericht vorgeschlagen, für die Großverbraucher aus der Industrie mithilfe von Subventionen den Gasbeschaffungspreis für die ersten 70 % des Verbrauchs auf 7 Cent je Kilowattstunde zu bremsen. Etwa 25.000 Unternehmen in Deutschland könnten die Hilfe in Anspruch nehmen, die im Januar starten soll.

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Thomas Friedl

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