Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat eine weitere Hürde genommen. Anfang März stimmte der Bundesrat dem GEIG zu, womit nun die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden kann.

Zweck des GEIG ist laut Drucksache 19/26587 vom 10.02.2021 die „Schaffung von Voraussetzungen, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen durch die Erstellung einer vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und die Bereitstellung von Ladepunkten auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden sicherzustellen.“

Ausgewählte Projekte

Für diese Kunden haben wir Projekte zur Elektromobilität durchgeführt.

E-Bus

Stadtwerke München E-Bus

Schwerpunkt der Produktentwicklung ist, zu prüfen, welche Ladeleistung bei Neubau einer E-Bus-Ladestation benötigt wird und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die anfallenden Investitions- und laufenden Kosten zu optimieren.

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Elektromobilität

Stadtwerke München Ladekonzepte

Für die Stadtwerke München wurden verschiedene Ladekonzepte für Elektrofahrzeuge analysiert. Untersucht wurden dabei neben den technischen Vorgaben zur Errichtung von Ladesäulen auch die Anbindung der Ladepunkte sowie die Vorgaben an die Messwerterfassung (Mess-/Eichrecht) und die administrativen Verpflichtungen.

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