Konsultation der Netzprivilegien nach § 19 StromNEV

2. Oktober 2024

Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Beschluss vom 24. Juli 2024 einen wichtigen Schritt zur Reform der Netzentgeltrabatte nach § 19 StromNEV eingeleitet. In einem neuen Eckpunktepapier wird deutlich, dass die aktuellen Regelungen nicht mehr den Anforderungen eines modernen Stromsystems gerecht werden. Zukünftig soll ein neuer Mechanismus dafür sorgen, dass Netznutzer, die ihre Lastspitzen flexibel an die Beanspruchung des öffentlichen Netzes anpassen, von Entlastungen profitieren. Ziel ist es, ein marktorientiertes Kapazitätssystem zu entwickeln, das netzdienliches Verhalten honoriert und gleichzeitig die Kosten für alle Nutzer fair gestaltet. Erfahren Sie, wie diese Veränderungen die Energieversorgung spätestens ab 2026 beeinflussen können.


Reformprozess der Netzentgeltrabatte eingeleitet

Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit ihrem Beschluss vom 24.07.2024 die Reform der Netzentgeltrabatte nach § 19 StromNEV angestoßen und dazu ein Eckpunktepapier veröffentlicht.

Bislang profitieren vor allem Industriekunden mit einem gleichmäßig hohen Strombezug von der sogenannten intensiven Netznutzung/Bandlastregelung. Aber auch Netznutzer, die ihre Lastspitze in lastärmere Zeiten verlegen können, werden im Wege der atypischen Netznutzung entlastet. Die damit verbundenen Kosten werden über die § 19-II-Umlage solidarisiert.

Nach Auffassung der BNetzA entsprechen beide Regelungen nicht mehr den Anforderungen an das heutige Stromsystem mit seinem hohen Anteil fluktuierender erneuerbarer Energie. Die Netzdienlichkeit heutiger Netznutzer ergibt sich vielmehr aus ihrer Fähigkeit, sich an die jeweils aktuelle Netzauslastung anzupassen. Insoweit konzentriert sich die Konsultation auf die Fragestellung, wie ein marktorientiertes Kapazitätssystem zu vertretbaren Kosten gestaltet sein kann, mit dem Netznutzer weiterhin eine Gegenleistung für netzdienliches Verhalten generieren können.

Die BNetzA beabsichtigt, die Folgeregelung spätestens mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft zu setzen.


Was bedeutet das für Sie

Allen Netznutzern muss klar sein, das es ein „Weiterso“ bei den Netzentgelten nicht gibt, denn die Beanspruchung von Netzkapazitäten zu jeder Tages- und Nachtzeit korreliert nicht mehr mit den Fähigkeiten des Stromnetzes. Dementsprechend kostenträchtig sind Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Netzes, weshalb die Netzentgelte auf allen Ebenen steigen.

Daher muss jeder - und nicht nur Unternehmen mit den o. g. Netzprivilegien - konkret prüfen, welche Flexibilitätspotenziale es besitzt, um seine Netznutzung zu optimieren. Hier liegen heute und erst recht in Zukunft erhebliche Vorteile.

Mit der Netznutzung verbunden sind der Stromeinkauf und die Stromerzeugung. Hier besteht die Aufgabe darin, jeden Bereich für sich und alle miteinander optimal auf die individuelle Situation und die Märkte anzupassen.

Kommen Sie auf uns zu, damit wir gemeinsam unter Einbeziehung Ihrer Zielsetzungen die richtige Vorgehensweise bei den Flexibilitätsoptionen finden!

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Andreas Schmid

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