Konsultation zur intensiven Netznutzung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. September 2022 ein Papier zur Konsultation gestellt, mit dem die Voraussetzungen der intensiven Netznutzungen an die aktuelle Situation auf dem Strommarkt angepasst werden soll.

Keine Benachteiligung auf Grund von Energieeinsparungen

Sofern ein Unternehmen, das ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 (intensive Netznutzung) bereits bis zum 30.09.2021 vereinbart hatte, aber wegen der aktuellen Lage am Erdgasmarkt gezielt Erdgas einspart und gleichzeitig sein Netznutzungsverhalten (Strom) so verändert, dass es die Voraussetzungen von § 19 II 2 StromNEV in 2022 nicht erfüllt, kann das Privileg der iNN dennoch in 2022 nutzen.
Dazu muss es gegenüber dem Stromnetzbetreiber Einsparmaßnahmen beim Erdgas offenlegen und dokumentieren. In diesem Fall soll der Vorteilswert aus des intensiven Netznutzung des Vorjahres auf die Verbrauchswerte von 2022 angewendet werden.

„Die geplante Regelung dient dem Zweck, Unternehmen, die (…) bereit und in der Lage wären, durch Verminderung ihres Gasbezugs ihre Produktion zu reduzieren, nicht noch zusätzlich dadurch zu belasten werden, dass diese in Folge einer damit verbundenen Anpassung ihres Netznutzungsverhaltens auch noch ihren sich aus (…) ergebenden Anspruch auf Netzentgeltreduktion verlieren.“ (BNetzA, Konsultationsfassung 07.09.2022)



Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vorgeschlagenen Regelung soll der Nachweis des Letztverbrauchers gegenüber dem Strom-Netzbetreiber bzgl. dem verminderten Gasverbrauch sein.

Vorgelegt werden müssen:

  • eine nachvollziehbare Aufstellung der getroffenen Einsparmaßnahmen in der Produktion, 
welche dazu geeignet sind, eine signifikante Bezugsreduktion von Gas zu bewirken,
  • eine Prognoseberechnung der zu erwarteten Verbrauchsreduktion von Gas, die auf den Maßnahmen beruht und
  • ein Mengenvergleich von aktuellem und vorjährigen Monatsverbrauch nach Beginn der angezeigten Eisparmaßnahme.

So können wir Sie unterstützen

Wir beraten Sie so, dass Sie möglichst viele Einsparmöglichkeiten nutzen können, indem Sie Ihre Energienebenkosten reduzieren. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Umsetzung der Einsparung.

Im konkreten Fall verfolgen wir für Sie die weitere Konsultation und beraten Sie zu den Voraussetzungen, Möglichkeiten und Vorteilen, die sich aus der genannten Regelung für Sie ergeben.

Wir helfen Ihnen bei der Reduzierung Ihrer Energie-Nebenkosten

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Wir erstellen Ihnen ein Konzept, zur Realisierung Ihrer Einsparpotenziale, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

 

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Stefan Heinl

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