Teilweise Erstattung der Bilanzierungsumlage – Jetzt von Rückzahlungen profitieren
22. April 2025
Für das Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 wird ein Teil der Bilanzierungsumlage erstattet. Sie können möglicherweise davon profitieren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und entsprechende Potenziale zu sichern.
Mögliche Ansprüche prüfen
Die Bilanzierungsumlage für das Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 wird teilweise erstattet. Das Erstattungsvolumen beträgt nach Auskunft des Marktgebietsverantwortlichen THE insgesamt rund 1 Mrd. Euro. Adressaten der Erstattung sind zwar in erster Linie die Bilanzkreisverantwortlichen (BKV). Die Kosten kommen aber aufgrund vertraglicher Regelungen normalerweise beim Gaskunden an, so dass auch er von der Erstattung profitieren kann.
Beispiel für einen Gaskunden mit einem Jahresverbrauch von 15 GWh:
0,2108 ct/kWh * 15 GWh = ca. 32.000 € an Erstattung
Mögliche Ansprüche prüfen Wir unterstützen Sie
Die Weitergabe des Vorteils vom BKV an Sie muss kein Selbstläufer sein. Sie erhalten unsere Unterstützung bei der Bewertung und Durchführung Ihrer Gestaltungsspielräume in Bezug auf die Bilanzierungsumlage.
Sprechen Sie uns gerne an.
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Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihre Energie am günstigsten einkaufen.
Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie beim Energieeinkauf haben. So finden wir auch für Sie die maßgeschneiderte Lösung.
Wir erstellen Ihnen ein Konzept, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.
Stefan Heinl