Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz erfolgreich

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes zu den nationalen Klimaschutzzielen und zu den bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen nicht mit den Grundrechten vereinbar sind. Begründung: Es fehlen hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab 2031. 

Letzte Woche urteilte das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die Regierung es versäumt habe, darzulegen, wie sie die Kohlendioxidemissionen über 2030 hinaus bis 2050 auf fast Null senken wolle, und dass dies zukünftige Generationen ungerechtfertigt belaste.

Was wird sich voraussichtlich ändern

Die Bundesregierung sieht sich nun im Wahljahr 2021 in der Verpflichtung folgendes nachzubessern:

  • Bis 2030 müssen in manchen Bereichen die Emissionen an schädlichen Klimagasen noch weiterreduziert werden.
  • Ab 2030 regeln nun verbindliche Zahlen, wieviel Klimagase pro Jahr eingespart werden müssen.
  • Ab 2045 soll Deutschland klimaneutral sein und damit fünf Jahre früher als bisher geplant.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die Bundesregierung hat jetzt bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen umzusetzen. Umweltministerin Schulze möchte jedoch noch in dieser Legislaturperiode, also vor den Wahlen im September, die nötigen Änderungen im Klimaschutzgesetz durchsetzen. Zu den Optionen zur Emissionsreduzierung gehören der Ausbau erneuerbarer Energien und eine schnellere Erhöhung des CO2-Preises.

Unternehmen sind gut beraten sich rechtzeitig auf verschärfte Auflage, zum Beispiel beim Emissionshandel, einzustellen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt ein Konzept zur CO2-Reduktion/CO2-Neutralität zu erstellen. Wir helfen Ihnen den Carbon-Footprint Ihres Betriebs/Produkts zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihre individuelle Roadmap zur CO2-neutralen Produktion, damit Sie Ihre Klimaziele schnell und effizient erreichen.

Wir helfen Ihnen bei Ihren Klimazielen

Gerne erstellen wir für Sie eine individuelles Klimakonzept. Mit unserer Methodik erreichen Sie Ihre Klimaziele schneller und effizienter. 


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Andreas Reichel

Ausgewählte Projekte

Die Zielsetzung bei diesen Projekten war eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen bzw. das Erstellen von Konzepten für einen CO2-neutralen Produktionsstandort.

Eirenschmalz Holzvergaser-BHKWs

Eirenschmalz Metallbau – Energiekonzept

Im Rahmen der unternehmensinternen Nachhaltigkeitsstrategie erweitert das Unternehmen, die bisherige Energieversorgung um mehrere Holzvergaser-BHKWs, Biomassekessel, einen Großpufferspeicher und mehrere PV-Anlagen. Damit soll klimafreundlich und regenerativ Strom und Wärme zur Versorgung der eigenen Werkshallen erzeugt werden.

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Danone Ochsenfurt - eta Energieberatung

Danone Ochsenfurt – CO2-Neutralität

Im Rahmen der unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsstrategie strebt die Danone GmbH am Standort Ochsenfurt eine Erneuerung ihrer Energieerzeugung an. Ziel ist eine CO2-neutale Energieversorgung des Werks mit Warmwasser, Dampf und Strom.

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MAN München - eta Energieberatung - Energieberatung München

MAN Energiemanagement

Die MAN Truck & Bus SE hat sich mit ihrem Ziel die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2025 um 50 % gegenüber 2015 zu senken ein ambitioniertes Ziel gesteckt. Die Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001:2018 in allen Werken und die kontinuierliche Weiterentwicklung der CO2-Roadmap sind wesentliche Bausteine für den Konzern auf dem Weg dieses Ziel zu erreichen.

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MAN Truck & Bus SE

MAN Truck & Bus SE – Nürnberg

Um den klimaschädlichen Brennstoff Braunkohle durch CO2-freie Wärme zu ersetzen, haben die Standortverantwortlichen beschlossen das Werk an das örtliche Fernwärmenetz der N-Ergie anzuschließen. Neben der Umstellung der Wärmeversorgung wurden auch mehrere Optimierungsmaßnahmen im Nahwärmenetz untersucht, um die maximale CO2-Einsparung zu erreichen.

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