Referenten-Entwurf: Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Zum „Wärmeplanungsgesetz“ liegt der Referentenentwurf vom 01.06.2023 vor. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen werden, um vorhandene Potentiale zu identifizieren und die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, die Nutzung unvermeidbarer Abwärme und die dafür notwendigen Infrastrukturen zu schaffen.
Der Referentenentwurf sieht zwei Teile vor
teil 1: Verpflichtung der Bundesländer zur Erstellung flächen-deckender Wärmeplanungen
Die Bundesländer sollen sicherstellen, dass auf ihrem Gebiet Wärmeplanungen durchgeführt werden. Bei der Aufstellung sind Abstufungen nach Einwohnergrößen vorgesehen:
Der Gesetzesentwurf sieht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wärmeplanerstellung bis Ende 2027 (Großstädte) bzw. Ende 2028 (Kommunen größer 10.000 Einwohner und unter 100.000) vor.
Die Wärmeplanung umfasst folgende Bestandteile:
Die Festlegungen des Wärmeplans sind u. a. in Bauleitplanverfahren und anderen flächenbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen abwägungsrelevant.
Eine Fortschreibung alle fünf Jahre soll die Inhalte des Wärmeplans überprüfen und - sofern notwendig - neu ausrichten
teil 2: Verpflichtung von Wärmenetzbetreibern zur Transformation der Wärmenetze
Ausnahmen sind vorgesehen:
Der Referentenentwurf ist noch nicht abschließend im Ressortkreis abgestimmt. Änderungen können also noch erfolgen.
Sie sind vom geplanten Wärmeplanungsgesetz betroffen?
Sie zählen zu den Kommunen, für die in den kommenden Jahren die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtend wird? Sie möchten zum jetzigen Zeitpunkt noch von den aktuellen Fördermöglichkeiten in Höhe von 90 % bzw. 60 % (ab 2024) über die Kommunalrichtlinie profitieren?
Oder Sie werden verpflichtet, für Ihr Bestandswärmenetz einen Wärmenetztransformations- und Ausbauplan zu erstellen?
So können wir Sie unterstützen
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Kathrin Merkert
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