Biomasseförderung

Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft jetzt noch attraktiver

Durch die Novellierung des Förderprogramms "Energieeffizienz in der Wirtschaft" ist die Förderung durch Modul 2 "Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien" für die Biomassebranche nun noch attraktiver geworden.

Ausgangslage

Die Förderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, die es seit Anfang 2019 entweder als Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder in Form eines Kredits der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt, ist durch einige Erweiterungen, insbesondere für die Biomassebranche nun noch attraktiver geworden.

Bisher zielte das Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) auf den Einsatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Wärmebereitstellung, u. a. aus Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen ab. Wichtig hierbei ist, dass die Wärme zu über 50% für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produktion oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. 

Was ist neu?

Seit Februar 2020 ist das Förderprogramm novelliert und damit noch ansprechender geworden. So auch im Modul 2 für Biomasseanlagen, das sich bereits durch attraktive Förderquoten ausgezeichnet hat.

Neben Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sind nun auch andere Holzenergieanlagen, die sowohl Prozesswärme als auch Strom erzeugen, in das Förderprogramm mit aufgenommen. Das Brennstoffband wurde ebenfalls stark erweitert. So werden nun auch naturbelassenes Holz und Altholz des Typus AI und AII sowie Landschaftspflegematerial (LPM) und Siebüberläufe aus der Kompostierung für die preiswertere Nutzung für größere Anlagen mit eingeschlossen.

Eine weitere Neuerung betrifft den Projektablauf. Auf eigene Verantwortung kann nun sofort nach dem Einreichen des Förderantrages mit Bau- und Planungsmaßnahmen begonnen werden. Lediglich bei Modul 4 muss vorab ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Darüber hinaus macht es die Änderung der Förderrichtlinie möglich, noch vor Antragsstellung mit der Planung des Projekts zu beginnen.

Da die Förderungsbeantragung für die Module 1, 2 und 3 sehr antragstellerfreundlich gestaltet ist, kann sie entweder unmittelbar bei der Hausbank oder elektronisch über die jeweilige Homepage (BAFA oder KfW) erfolgen.

Für die Beantragung von Modul 4 ist darüber hinaus die Erstellung eines Einsparkonzepts durch einen hierfür zugelassenen Energieberater notwendig.

Was ist zu tun?

Lassen Sie durch die Fördermittelspezialisten der eta Energieberatung prüfen, wie das Förderprogramm für Ihr Unternehmen und Ihre Prozesse sinnvoll genutzt werden kann. Unter Einbezug Ihrer Zielsetzungen analysieren wir, ob die Förderung für Ihr Unternehmen in Frage kommt!
Wir erleichtern Ihnen die Antragsstellung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Förderprogramme und Förderkonditionen ändern sich laufend. Wenn Sie kein Geld verschenken wollen, sollten Sie einen Experten einbinden, der sich täglich mit dieser Thematik beschäftigt und den Gesamtüberblick hat. 

Kathrin Merkert
Transformationskonzepte und Förderung

eta-Expertin Frau Kathrin Merkert

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Lars Zessack

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