eta-Newsletter II/2017

Es ist wieder soweit. Im neuen Newsletter haben wir spannende Themen aus der Energiewirtschaft für Sie zusammengestellt.
Wir haben den Aufbau des Newsletters optimiert. Die aktuellen Themen sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt. So finden Sie noch schneller die Informationen die Sie benötigen. Bei Themen, die Sie vertiefen wollen, klicken Sie dann bitte auf „weiterlesen“.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Newsletter interessante Ansätze für die technisch/wirtschaftliche Optimierung Ihrer Energiebereitstellung aufzeigen kann.

Viel Spaß beim Lesen


Modernisierung von KWK-Anlagen – wirtschaftlichen Vorteil langfristig sichern

Seit dem 1. Januar 2017 ist das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Kraft. Wichtig: Wer seine bestehende KWK-Anlage noch in 2017 modernisiert, zahlt auf den Eigenverbrauch weniger EEG-Umlage. Die Experten der eta Energieberatung erstellen für Sie wirtschaftliche und regelkonforme Varianten zur Modernisierung Ihrer Anlage und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten sich langfristig wirtschaftliche Vorteile zu sichern. … weiterlesen


Primärenergiefaktoren von Fernwärmenetzen ermitteln und nutzbringend einsetzen

Ein niedriger Primärenergiefaktor ist ein Vermarktungsargument für den Fernwärmenetzbetreiber, da er z. B. Bauträgern und Wohnungsbaugesellschaften die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erleichtert. Damit verringern sich die Anforderungen an die Gebäudehülle, so dass bei Neubau und Sanierung Geld gespart werden kann. Unser Gutachter erstellt für Sie die Bescheinigung für den Primärenergiefaktor Ihres Fernwärmenetzes.

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Vorstellung des dritten Geschäftsführers

Seit 1. Januar wurde die Geschäftsführung der eta Energieberatung mit einem weiteren Geschäftsführer (Dipl.-Kfm. Christoph Terlinde) verstärkt.


Herr Christoph Terlinde war nach seinem Abschluss als Diplom Kaufmann (Universität Münster) 4 Jahre bei einer Unternehmensberatung tätig. Seit 7 Jahren ist er nun bei den Stadtwerken München (Schwerpunkt Strategie und Konzernsteuerung) beschäftigt.
Damit stellt Herr Terlinde das Bindeglied zwischen eta und den Stadtwerken München dar. Durch die Verschmelzung der Kompetenzen von eta Energieberatung und den Stadtwerken München lassen sich Synergien erzielen, um noch mehr Lösungsangebote für unsere Kunden zu erarbeiten. Damit können wir diesen ein noch breiteres Portfolio an Dienstleistungen und Kompetenzen anbieten.


Übergeordnetes Ziel ist es den Kunden der eta das bestmögliche Knowhow zur Verfügung zu stellen und individuelle, maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten.


Maßgabe wird dabei immer eine neutrale Beratung im Sinne des Kunden und kein Verkauf von vorgefertigten Produkten sein.


BGH-Beschluss EnVR 38/15 (intensive Netznutzung)

Durch das BGH-Urteil werden die Voraussetzungen für die Geltendmachung der intensiven Netznutzung verbessert. Bei der Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 19 II 2 StromNEV (intensive Netznutzung) kommt es auf alle netzentgeltpflichtigen Strommenge an. Das heißt im Falle einer kaufmännisch-bilanziellen Durchleitung tragen somit auch solche Mengen bei, die der Eigenerzeuger dem Netzbetreiber nur kaufmännisch-bilanziell anbietet, also solche Mengen, die physikalisch nicht ins vorgelagerte Netz eingespeist werden, aber netzentgeltpflichtig sind. Dies ist bei Selbstnutzung des eigenerzeugten Stroms der Fall.


Nehmen Sie Kontakt mit unserem Spezialist Herrn Andreas Schmid auf.


Netzgebühren auch beim Gas reduzieren

Es gibt massive Kostenunterschiede bei den Kosten für die Netznutzung. Die Spanne reicht hier laut einem Vergleich der Netzbetrieber durch die VEA von 0,24 ct/kWh bis hin zu 1,29 ct/kWh. Dies entspricht Preisunterschieden bis zu 500 %. Zudem ist der Durchschnittspreis für die Nutzung des Gasnetzes in den letzten 12 Monaten um fast 1 % gestiegen.


In der Regel können Sie sich Ihren Netzbetreiber für die Gaslieferung nicht aussuchen. Genauso wie beim Strom gibt es aber einige Ansätze zur Reduzierung der Netzgebühren.


Unsere Spezialist Herr Andreas Schmid berät Sie hierzu seriös und kompetent.


Marktstammdatenregisterverordnung

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie soll das PV-Meldeportal und das Anlagenregister ersetzen und tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.


Durch diese Verordnung wird die rechtliche Grundlage für ein Register energiewirtschaftlicher Daten geschaffen. In diesem Register sind erstmals sämtliche Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie sowie die Betreiber der Anlagen erfasst. Damit dient das Register der Verbesserung der Datenlage und der Transparenz in der Energiewirtschaft. Zudem werden bisher bestehende Meldepflichten ersetzt oder vereinfacht.


Das Marktstammdatenregister wird von der Bundesnetzagentur als online-basierte Datenbank betrieben.


Hier geht´s zum Download der MaStRV


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Ernst Hellriegel

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