eta-Newsletter I/2023

Einige Gesetze aus dem Energiebereich sind nun verabschiedet. So zum Beispiel das heiß diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder das Wärmeplanungsgesetz. Auch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist mittlerweile beschlossen. Das führt auch in Industriebetrieben und öffentlichen Einrichtungen zu veränderten Anforderungen.

So sieht das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass bei Neueinbau oder Austausch von Heizungsanlagen diese mindestens mit einem Anteil von 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Auch Industriebetriebe und öffentliche Einrichtungen sind davon betroffen.

Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Es trägt maßgeblich zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei. Damit sind die Städte und Kommunen aufgerufen entsprechende Konzepte zu erstellen.

Spätestens nach Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) müssen Unternehmen und Kommunen mit erhöhtem Energiebedarf sich intensiv mit entsprechenden Maßnahmen zur Energieeinsparung auseinanderzusetzen. Das neue Energieeffizienzgesetz soll dazu beitragen nationale und europäische Energieeffizienzziele zu erfüllen. Darin ist die Reduktion des Endenergieverbrauchs, die Verpflichtung zu Energiemanagementsystemen, die Optimierung von Rechenzentren und die Abwärmevermeidung/-nutzung geregelt.

Aufgrund der Haushaltssperre sind viele Fördermittel aktuell ausgesetzt – hiervon betroffen sind z. B. die BEW- und die EEW-Förderung, nicht aber beispielsweise die BEG-Förderung. Sprechen Sie uns an. Wir haben stets die aktuellsten Informationen für Sie.

In unserem neuen Newsletter gehen wir detailliert auf die neuen gesetzlichen Vorgaben ein und zeigen auf, welche interessanten Fördermöglichkeiten es für Sie gibt. 

Gerne helfen wir auch Ihnen auf dem Weg zur technisch/wirtschaftlichen Optimierung Ihrer Energiebereitstellung und unterstützen Sie bei der Bewältigung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

Viel Spaß beim Lesen.

Energie- und Förder-News

Novellierung des Förderprogramms BioWärme

Biomasse-ORC-Heizkraftwerk Dillingen - Energieberatung Dillingen

Die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wurden zum 1. November 2023 an die neue AGVO angepasst.

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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Recht - eta Energieberatung

Mit dem neuen GEG wird die Grundlage geschaffen, um Klimaschutz im Gebäudebereich einzuhalten. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien für neue Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Fördermittel optimal einsetzen Fördermittelberatung - Energieberatung - Fördermittel optimal nutzen

Die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wurden zum 1. November 2023 an die neue AGVO angepasst.

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Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz

Steigerung der Energieeffizienz

Das neue Energieeffizienzgesetz enthält Vorschriften für Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen. So müssen zum Beispiel alle Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 GWh/a bis 30.6.2024 Angaben zur Abwärme bereitstellen und in der „Plattform für Abwärme“ online melden.

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Wärmeplanungsgesetz

Gesetz

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.

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Förderprogramm BioWärme Bayern

Fördermittel optimal einsetzen Fördermittelberatung - Energieberatung - Fördermittel optimal nutzen

Der Freistaat Bayern fördert ab sofort über das Programm BioWärme Bayern automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennleistung von 60 kW und zugehörige Nahwärmenetze.

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Erfolgreiche Teilnahme an AGFW-Fortbildungen

Fördermittel optimal einsetzen Fördermittelberatung - Energieberatung - Fördermittel optimal nutzen

Zahlreiche Änderungen gibt es zum Jahresbeginn bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Mit dem BEG fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden.

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Förderprogramm klimafreundlicher Neubau

Fördermittel optimal einsetzen Fördermittelberatung - Energieberatung - Fördermittel optimal nutzen

Klimafreundliches Bauen und der Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden werden nun über das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) staatlich gefördert.

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Neuerungen zum BEG

Fördermittel optimal einsetzen Fördermittelberatung - Energieberatung - Fördermittel optimal nutzen

Zahlreiche Änderungen gibt es zum Jahresbeginn bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Mit dem BEG fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden.

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aktuelle eta-Projekte

PV-Konzepte für ein Logistikunternehmen

Erneuerbare Energien - Energieberatung Industrie

In diesem Projekt wurden für drei verschiedenartige Standorte eines großen bayerischen Logistik- und Transportunternehmens um PV-Konzepte erstellt. Ziel war es außerdem mit Batteriespeichern den Eigenverbrauch der PV-Energie und die Unabhängigkeit der Standorte zu erhöhen.

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Kurzmeldungen

Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen

Recht - eta Energieberatung

Gefördert werden investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel.

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EEW-Novellierung 2023

Recht - eta Energieberatung

Das BMWi hat eine novellierte Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) veröffentlicht. Die wesentlichen Neuerungen stellen wir Ihnen in unserem Blogbeitrag vor.

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PV-Anlagenpflicht – Änderungen der Bayerischen Bauordnung

Recht - eta Energieberatung

Änderung der Bayerischen Bauordnung – Fotovoltaikpflicht für Gebäude des Freistaates Bayern und für Neubauten zur gewerblichen und industriellen Nutzung ab 1. Januar 2023. Ab 1. Juli 2023 gilt dies auch für alle anderen zu errichtenden Nichtwohngebäude.

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Ernst Hellriegel

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