Novellierung des Förderprogramms „BioWärme“ tritt in Kraft

18. Dezember 2023

Die Merk- und Informationsblätter und Formulare des Förderprogramms „BioWärme“ des Freistaat Bayern wurden zum 14. Dezember 2023 an die neue AGVO angepasst. Das novellierte Förderprogramm tritt voraussichtlich am 01.01.2024 in Kraft.

Merk- und Informationsblätter an die novellierte AGVO angepasst

Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist die beihilferechtliche Grundlage großer Teile der EEW und hat somit erheblichen Einfluss auf die Förderbedingungen. Am 01.07.2023 ist eine novellierte AGVO in Kraft getreten, damit war die Änderung diverser Förderprogramme erforderlich.

Durch die Anpassung ergeben sich insbesondere folgende Auswirkungen:

  • Die zuwendungsfähigen Kosten beziehen sich nicht mehr nur auf die Investitionsmehrkosten (Mehrkosten im Vergleich zu einer fossilen Wärmeerzeugungsanlage), sondern auf die gesamten Investitionskosten eines Biomasseheizwerkes. Dadurch erhöhen sich die zuwendungsfähigen Investitionskosten. Die Förderquote bei der Grundförderung wird im Zuge der Umstellung um 10 Prozentpunkte gesenkt.
  • Die Antragsformulare werden derzeit überarbeitet und sobald wie möglich aktualisiert zur Verfügung gestellt. Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie können nur noch Anträge entgegengenommen werden, die mit den dann gültigen Formularen gestellt werden.
  • Die Förderung des zugehörigen Wärmenetzes ist von der Änderung nicht betroffen.

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Kathrin Merkert

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