Meldepflicht für industrielle Abwärme

4. März 2024

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch über 2,5 GWh, ihre Abwärmedaten offenzulegen, um die Wärmenutzung zu optimieren. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen bis zu 100.000 €. Nutzen Sie das Wissen unserer Expert*innen zur Analyse des Abwärmepotenzials und der Umsetzung effizienter Lösungen.


Plattform für Abwärme

Nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes am 18.11.2023 sehen sich alle Akteure der Energiebranche mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Neben neuen Einsparzielen für Bund, Ländern und Kommunen müssen auch Unternehmen nun einen genaueren Blick auf Ihre Energie-Kennzahlen werfen.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die Plattform für Abwärme, die in §17 verankert ist. Auf dieser Plattform müssen Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh (Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre) Informationen zu ihrer Abwärmesituation veröffentlichen.

Die gesammelten Daten werden ausgewertet, um einen Gesamtüberblick über die Abwärmesituation in Deutschland zu liefern. Das übergeordnete Ziel ist die Maximierung der Wärmenutzung und damit eine allgemeine Verbesserung der Energieeffizienz. Die Plattform soll öffentlich zugänglich sein und den Informationsaustausch zwischen Wärmeproduzenten und -verbrauchern fördern.

Die geforderten Angaben umfassen unter anderem den Namen des Unternehmens, die Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt, die jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung, die zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf, die vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung sowie das durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius.

Diese Daten müssen bis zum 31. März des Kalenderjahres gemeldet werden. Aus dem Merkblatt für die Plattform für Abwärme zu den gesetzlichen Regelungen des § 17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Version 1.3: „Das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die erstmalige Meldefrist für die Plattform für Abwärme nach §§ 17 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 20 Abs. 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG bis zum 01.01.2025 ausgesetzt.“

Die Nichteinhaltung der Melde- und Umsetzungspflichten können mit Geldbußen von bis zu 100.000 € sanktioniert werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, empfehlen wir unseren Industriekunden, die Zeit bis zur Meldung effektiv zu nutzen.


Wir helfen Ihnen

Unsere Expert*innen stehen Ihnen gerne zur Seite, um das Abwärmepotenzial Ihres Unternehmens zu analysieren, Möglichkeiten der internen und externen Nutzung zu untersuchen und Sie bei der Realisierung zu unterstützen. Wir helfen Ihnen auch bei der Suche und Beantragung von Fördermitteln.

Für weitere Informationen zum Energieeffizienzgesetz und zur Abwärmenutzung finden Sie unter den entsprechenden Links auf unserer Homepage.


So können wir Sie konkret unterstützen

  • Beurteilung, ob die Verpflichtung auch für Ihr Unternehmen gilt
  • Analyse Ihrer Abwärmequellen
  • Analyse von möglichen Wärmesenken für Ihre Abwärme
  • Quantifizierung der einzelnen Abwärmeströme 
  • Unterstützung bei der Meldung auf der Plattform für Abwärme  
  • Erstellung von Wärmekonzepten
  • Analyse von externen Wärmeverbrauchern
  • Wirtschaftliche Bewertung der Wärmenutzungskonzepte
  • Erarbeitung von Wärmelieferverträgen

Wir helfen Ihnen bei der Reduzierung Ihres Energieverbrauchs

Gerne analysieren wir, welche Möglichkeiten Sie haben Ihren Energieverbrauch und Ihre Energiekosten zu reduzieren.

Wir erstellen Ihnen ein Energiekonzept, zur Realisierung Ihrer Einsparpotenziale, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Bernhard Negele

Warum die eta Energieberatung?

Die eta Energieberatung ist ein europaweit aktives Beratungsbüro, das im energietechnischen und energiewirtschaftlichen Bereich tätig ist. Seit bald 30 Jahren beraten und unterstützen wir unsere Kunden beim Energieeinkauf und erstellen Einspar- und Versorgungskonzepte. Zu unseren Kunden gehören kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen, namhafte Großunternehmen, Energieversorger, Stadtwerke, Kommunen sowie private und öffentliche Einrichtungen.

Von der Idee über die Umsetzung bis hin zur Inbetriebnahme und darüber hinaus sind wir für Sie da.
Unser erfahrenes Experten-Team für Energieprojekte geht individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und steht als kompetenter und zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.

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