In vielen Produktionsprozessen fällt Abwärme an, die oft ungenutzt in die Umgebung abgegeben wird. Doch diese Energiequelle birgt ein enormes Potenzial, das es zu nutzen gilt. Mit unserer fachkundigen Beratung helfen wir Ihnen, Ihre Abwärme gezielt zu erfassen, zu bewerten und effizient einzusetzen. Neue gesetzliche Vorgaben verpflichten viele Unternehmen bis 30.6.2024 Angaben zur Abwärme in der „Plattform für Abwärme“ online zu melden.


Nutzen Sie Ihre Abwärme effizient

Abwärme zu nutzen leistet nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz, sondern reduziert auch Ihre Energiekosten. Zudem gibt es neue gesetzliche Vorgaben zur Abwärmenutzung. Unsere Leistungen im Bereich Abwärmenutzung sind nachfolgend beschrieben.

Analyse und Potenzialermittlung

Wir beginnen mit einer umfassenden Analyse Ihrer Produktionsprozesse, um das vorhandene Abwärmepotenzial zu identifizieren. Anschließend bewerten wir dieses Potenzial und zeigen Ihnen auf, wie viel Energie Sie durch eine effiziente Abwärmenutzung einsparen können.

Konzeption individueller Lösungen

Basierend auf den Ergebnissen der Analyse entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte für die Nutzung Ihrer Abwärme. Dabei berücksichtigen wir Ihre spezifischen Anforderungen sowie technische und wirtschaftliche Aspekte, um die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Implementierung und Begleitung

Nach der Entwicklung des Konzepts unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Abwärmenutzung. Dabei stehen wir Ihnen von der Planung bis zur Inbetriebnahme zur Seite und sorgen dafür, dass die gewählten Lösungen reibungslos integriert werden.

Monitoring und Optimierung

Auch nach der Implementierung lassen wir Sie nicht allein. Wir überwachen kontinuierlich die Effizienz der eingesetzten Abwärmenutzungssysteme und stehen Ihnen bei Bedarf mit Optimierungsvorschlägen zur Seite, um den Energieverbrauch weiter zu reduzieren.


Neue gesetzliche Vorgaben

Gemäß § 17 Absatz 1 des Energieeinsparungsgesetzes (EnEfG) sind Unternehmen, die einen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre aufweisen, dazu verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln. Ein Unternehmen im Sinne der europäischen Definition umfasst jede wirtschaftliche Einheit die geschäftliche Aktivitäten ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform.

Der Gesamtendenergieverbrauch eines betroffenen Unternehmens umfasst alle Energiemengen, die in den im relevanten Zeitraum genutzten Gebäuden, Standorten sowie anderen betrieblichen Energieverbrauchern in Deutschland verbraucht werden. Hierbei werden sämtliche Energieträger berücksichtigt, darunter Strom, Erdgas, Braunkohle, Steinkohle und bezogene Fernwärme. Informationen zu Ausnahmen und der Methodik zur Bilanzierung sind im Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs zu finden, das auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de verfügbar ist.

Gemäß § 21 Absatz 1 Nr. 1 und 2 des EnEfG sind bestimmte Behörden von der Auskunftspflicht ausgenommen, darunter die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Streitkräfte sowie deren Einrichtungen und Anlagen, die unmittelbar für Verteidigungszwecke betrieben werden.


Plattform für Abwärme

Die Plattform für Abwärme stellt erstmals einen Überblick über gewerbliche Abwärmepotenziale in Deutschland bereit. Ihr Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und somit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu verbessern. Dazu werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden öffentlich auf der Plattform zugänglich gemacht und für lokale Unternehmen sichtbar. Diese Daten dienen auch der Wärmeplanung in den Kommunen gemäß dem Wärmeplanungsgesetz.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 17. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern, den Energieverbrauch zu senken, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und zum Klimaschutz beizutragen. Es umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter jährliche Einsparungen bei Endenergieverbräuchen von Bund und Ländern, den Einsatz von Energie- und Umweltmanagementsystemen bei Unternehmen sowie die Einrichtung einer Plattform für Abwärme.

Die Abwärmeplattform soll den Informationsaustausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und -abnehmern fördern. Dabei wird Abwärme insbesondere dann genutzt, wenn sie innerhalb des Unternehmens nicht vermieden oder wiederverwendet werden kann.

Um diesen Informationsaustausch zu ermöglichen, werden die von Unternehmen erhobenen Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben sowie der Belange der öffentlichen und nationalen Sicherheit veröffentlicht. Diese Daten sollen Interessenten wie Fernwärmeunternehmen oder Unternehmen mit Wärmebedarf dabei unterstützen, eine erste Einschätzung der vorhandenen Abwärmepotenziale zu erhalten und den bilateralen Informationsaustausch zu fördern.


Wie können wir Ihnen helfen?

Mit der eta Energieberatung GmbH an Ihrer Seite nutzen Sie Ihre Abwärme effizient und profitieren von einer nachhaltigen Energieversorgung, die nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch sinnvoll ist. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Abwärmenutzung für Industriebetriebe zu erfahren und gemeinsam die Weichen für eine energieeffiziente Zukunft zu stellen.

Wir unterstützen Sie auch bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben! 

Alle Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 GWh/a müssen bis 30.6.2024 Angaben zur Abwärme bereitstellen und in der „Plattform für Abwärme“ online melden. Informationen finden Sie hier.

Wir helfen Ihnen bei der Reduzierung Ihres Energieverbrauchs

Gerne analysieren wir, welche Möglichkeiten Sie haben Ihren Energieverbrauch und Ihre Energiekosten zu reduzieren.

Wir erstellen Ihnen ein Energiekonzept, zur Realisierung Ihrer Einsparpotenziale, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Bernhard Negele

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